21.09.2008, 10:31
ja, ich denke, da es kein privater schriftwechsel ist, verstößt das veröffentlichen weder gegen das "briefgeheimnis" noch gegen die persönlichkeitsrechte des professors, der das gutachten anfertigte.
diese sachen werden ja zur prüfung hergestellt, das muss dem auch klar sein, wenn er seinen namen druntersetzt. und kassiert hat er ja.
eher ein problem: wie bekomme ich das gutachten hier herein?
ich kann es scannen, ablegen als pdf-datei, und dann, ähem, hyperlink auf das gespeicherte dokument?
abtippen fände ich wegen der autentizität nicht so gut. sieht nicht gut aus.
diese sachen werden ja zur prüfung hergestellt, das muss dem auch klar sein, wenn er seinen namen druntersetzt. und kassiert hat er ja.
eher ein problem: wie bekomme ich das gutachten hier herein?
ich kann es scannen, ablegen als pdf-datei, und dann, ähem, hyperlink auf das gespeicherte dokument?
abtippen fände ich wegen der autentizität nicht so gut. sieht nicht gut aus.
http://www.huahinelife.de
Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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