Hausarzt kürz eine KG Sitzung pro Woche...darf er das???
#1
Hallo...
der Hausarzt meines Vaters hat seit kurzem eine KG Sitzung von meinem Vater gekürzt....darf er das überhaupt machen???
Wer kann mir da weiter helfen und wie kann/soll ich vorgehen???

vielen dank im Voraus

Sonya
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#2
Hallo Sonya,

du fragst, ob der Hausarzt das darf. Nun, rein rechtlich darf er das wohl, denn er hat die KG ja auch verordnet. Nur ein Arzt kann KG verordnen und die Menge festlegen. Alles muss medizinisch begründet sein. Er darf Therapie nur verordnen, wenn sie sinnvoll ist. Was ja bei einem Wachkomapatienten wohl unbestritten ist.

Zu vermuten ist allerdings wohl auch, dass er auch kürzt, um sein Budget zu schonen. Die Menge an Therapien, die ein Arzt im Jahr für alle seine Patienten verordnen darf ist nämlich begrenzt. Und leider sparen viele Ärzte hier, da sie evtl. in Regress genommen werden können, wenn sie unbegründet ihr Budget überschreiten. Sie müssen dann die zuviel verordneten Therapien aus eigener Tasche an die KK zurückzahlen.

Der Arzt kann deinen Vater aber als sog. Praxisbesonderheit bei der KV melden. Dann wird er in der Regel nicht mit ins Budget genommen.

Mein Rat: sprich mit dem Arzt, frage ihn, warum er kürzt und weise ihn auf die Möglichkeit der Praxisbesonderheit hin. Wenn er weiterhin kürzen will, hilft wohl nur noch ein Arztwechsel.

Liebe Grüsse,
Ralf
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#3
Hallo Sonja
Ich weis jetzt nicht viele KG dein Vater in der Woche bekommt.Bei meinem Mann waren es am anfang drei KG .dann meinte unser Hausarzt auch das ,das sein Budget überschreitetund genehmigte nur noch zwei. Habe ihm dann auch gesagt das er sich bei der KK befreien lassen kann da mein Mann diese KGs braucht, weil es anfing mit Kontrakturen.Er sprach dann auch nur vom Budget und er würde sich nicht befreien lassen da er dann (angeblich ) Nächte lang aufarbeiten müßte wiso und weshalb er sich befreien lassen müßte .Wachkomma Patient ist ja wohl nicht so proplematich das zu erklären.Jedenfalls bekamm mein Mann dann nur noch zwei KG die woche,und er wollte dann soar auf eine KG die Woche rutergehen, da er nur 30KG im viertel Jahr verschreiben darf .Habe dann den Hausarzt gewechselt der verschrieb auch 3 mal pro Woche.aber nach mehr als 30 KG muß ich auf die KK fahren und die KG genehmigen lassen.Nach 16 Monaten hat die KK auch nur noch 2 mal die Woche genehmigt.Trotz Therapieberichten sind sie bis jetzt auf zwei ruter gegangen den rest versuche ich meinem Mann immer wieder zu Bewegen .denoch nicht unterkriegen lassen und um jede KG kämpfen es lohnt sich
Liebe Grüße Ute
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#4
Hallo ralle und ute danke erst mal für eure Antworten.


Mein Vater befindet sich jetzt seit einem Jahr in diesem Pflegeheim und somit auch seit einem Jahr unter der Betreuung dieses Arztes.
Nach einem Jahr hat der Arzt kürzlich die KG Sitzungen von drei mal pro Woche auf zwei Mal gekürzt.

Ich habe bereits mit dem Arzt gesprochen warum er das macht, er meinte er könnte/dürfte nicht mehr weiterhin drei KG Sitzungen verschreiben.


Außerdem hat der Arzt seit kurzem vier Wachkoma-Patienten.Meine Bedenke ist jetzt dass er den drei ,,Neuen Wachkoma-Patienten" drei KG Sitzungen verschreibt und meinem Vater nur noch zwei.

Wie sollte ich am besten vorgehen um wieder auf drei KG Sitzungen zu kommen.

Vielen Dank im Voraus
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#5
Hallo Sonja
Ich weis nicht wie der Arzt deinem Vater Ein Jahr lang immer drei KG verschreiben konnte.Nochmal istdas navh dreizig KG eine pause gemacht werden muß!!! Und dann müßte der Arzt eigenlich ein Rezept ausschreiben das dann von der KK genehmigt werden muß! Weiß allerdings nicht bei welcher KK ihr seid .Jedenfalls ist das bei unserKK das so .Der Arzt schreibt uns dann ein Rezept aus darauf schreibt er dann

Verornung außerhalb des Regelfall.Und als begründung dis dann so Bewegungsstörunhen von Extemitäten,Rumpf-und Kopfmuskulatur z. b. mit Hemi-,Tetra-,Paraplegie/-parese

Förderung u. Besserung der Motorik u. Sensomotorik


Ohne kontinurueliche Behandlung droht Verschlimmerung der o. g. Symtomatik

Unser Arzt empiehlt immer 1-5mal die Woche.

Mit diesem Rezept müßtest du auf die KK fahre und die KG genehmigen lassen.Die legt das dann dem MD vor der dann entscheidet wieviele KG dein Vater dann in der Woche bekommt.UNd du müßtest auch noch ein Therapiebericht von dem behandeldem Kgmit einreichen
dieses Rezept fällt dann nicht dem Arzt ins Budget ,das übernimmt dann die KK.Müßtest dann auch mit jedem weiteren Rezept das dann machen
LG Ute
PS : Die anderen Patienten haben mit der verschreibung deines Vaters nichts zu tun .
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#6
hallo ute... danke erstmal für deine auskunft.

Unsere KK ist die Barmer.
Und mit dem Rezept welches der Arzt meinem Vater verschreibt habe ich nichts zu tun. Die KG therapeutin die meinen Vater behandelt, arbeitet mit dem Pflegeheim zusammen, somit habe ich mit dem Rezept nichts zu tun,da sie sich um Formalitäten kümmert.Sie bespricht halt nur mit mir was sie bei meinem Vater macht an therapeutischen Dingen wie zum Beispiel das der Arzt die KG gekürzt hat.

Alle drei Monate haben sie im Heim eine Versammlung bezüglich der Wachkoma Patienten. Der Arzt, die Pfleger und die therapeuten nehmen an dieser Versammlung teil...bei der nächsten VErsammlung(nä WOche)wird die Therapeutin das Thema ansprechen, dass mein Vater nicht unter das Budget von dem Arzt fällt. Der Arzt hat mit aber gesagt dass er nicht mehr als zwei verschreiben kannwie kann ich am Besten vorgehen???....mal schauen was die Versammlung ergibt.

Habe mit der KK bezüglich der Therapiekürzung gesprochen...die jedoch meint dass sie nur das übernehmen könnte was der Arzt verschreibt.

Was sollte ich am Besten als nächstes machen??? wie soll ich vorgehen???

Vielen Dank schon mal im Voraus

Liebe grüße

Sonya
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#7
Hallo Sonja
Kann dir jetzt auch nicht mehr sagen . Das beste ist das Du erst mal die Versammlung abwartest.So wie ich das aus deinem Bericht entnommen habe hast du mit der Therapeutin über die verschreibung geredet.Ich hoffe das der Arzt darauf eingeht.
Ich bin sehr gespannt auf das ergebnis.

Liebe Grüße Ute
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