Verlegung abglehnt es gibt möglichkeiten über spenden aber wie?
#9
Hallo zaara,

schön, daß Du mit Hilden Kontakt aufgenommen hast. Von dort verspreche ich mir eher Hilfe als vom Schädel-Hirn-Patienten-in-Not-Verein - auch mir haben die damals nur eine Mitgliedschaft angedreht - von Hilfe keine Spur. Naja, wie Ursel schon sagte, es soll wohl Menschen geben, denen sie geholfen haben.

Was Du schreibst klingt eigentlich gar nicht schlecht. Ich würde folgendes machen :

1. Betreuung beantragen
2. Gutachten anfordern
Das kann man ggf. anfechten. Ich denke, daß es sich AUSSCHLIESSLICH auf die medizinische Versorgung bezieht - und da ist unserer KK jedes Heim Recht.

3. Die Verlegung vom Arzt verordnen lassen und bei der KK als auch bei der Eingliederungshilfe einreichen und zwar mit folgender Begründung :

"Eine Verlegung ist notwendig zur Erhaltung der Lebensqualität und um FrauXY eine Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen."

Erklärung :
Beides ist in unserem Grundgesetz verankert, war entweder Artikel 1 oder 3, ich kann es mir nie merken oO. Der Staat ist dazu verpflichtet !.
Ich würde vom Arzt auch ein Gutachten mit anfordern. Dort soll er die Situation erklären. Lebensqualität und Teilhabe waren zu Beginn durch den Lebenspartner gesichert. Da dieser sich jedoch nicht mehr kümmert, seid nur noch ihr Verfügbar. Ihr lebt und ARBEITET jedoch weit entfernt von der jetzigen Einrichtung. Das hat zur Folge daß Eure Mutter nun keine Möglichkeit mehr hat regelmäßig Kontakt zu der Familie/Bezugspersonen zu pflegen. Dieser ist jedoch GERADE für Menschen im "Wachkoma" (ist eh ne Fehldiagnose so wie Du sie beschreibst) LEBENSNOTWENDIG. Hierüber gibt es ausreichend Literatur im I-net, insbes. von Dr. med. Andreas Zieger.

Ihr müßt in erster Linie auf die beiden oben genannten Punkte gehen; denn diese sind Deiner Mutter grundrechtlich garantiert.

Eine Verlegung würde ich per RTW mit Arztbegleitung verordnen lassen. Ggf. noch Vacuummatraze, damit sie sicher und ggf. weicher gelagert werden kann (man muß dort nicht alle Luft rauslassenlächeln). Im Hubschrauber ist sie dem Druck bei Start und Landung ausgesetzt und das Prozedere der Verladung ist imens, so viel Zeit spart man dadurch gar nicht. Im RTW liegt sie bequem, gefedert und sicher und dort ist auch IMMER ein ausgebildeter Rettungssanitäter an Bord, nicht nur Zivis wie das im KTW oft der Fall ist.

Ferner würde ich das mit dem MRSA durch den Arzt nochmalig prüfen lassen. Wie Ursel schon schrieb ist dies i.d.R. ein Hygienemangel der Einrichtung und noch ein Grund mehr für eine Verlegung. Auch Menschen im Wachkoma werden die Grundrechte garaniert - viele vergessen das leider nur all zu gerne.

Ich drücke feste die Daumen daß eine Verlegung zügig zustande kommt.

Liebe Grüße
Bettina

P.S. Ja, der Kleine auf dem Bild ist mein Sohn, damals war er allerdings noch ein wenig jünger, ich glaube er müßte so 9 Jahre gewesen sein, heute wäre er 14. lg
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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