21.01.2011, 16:02
wenn der Zustand von deinem Vater nicht akut ebensbedrohlich ist müsstest du verfügen ,dass er in dieses besagte KH nicht mehr kommt. Ist damals bei meinem Schatz so gemacht worden. Das hat damals das Pflegeheim so initiert.Weiss jetzt leider nicht auf welcher Grundlage.
Bist du Betreuer von deinem Vater? Damit hättest du ja eigentlich das Aufenthalstbestimmungsrecht.
Da sollte auch inbegriffen sein in welches KH er soll oder nicht soll. Frag doch mal beim zuständigen Betreungsgericht nach.
ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen
lg kathrinchen
Bist du Betreuer von deinem Vater? Damit hättest du ja eigentlich das Aufenthalstbestimmungsrecht.
Da sollte auch inbegriffen sein in welches KH er soll oder nicht soll. Frag doch mal beim zuständigen Betreungsgericht nach.
ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen
lg kathrinchen