12.09.2008, 10:40
Hallol,
ich weiß, dass mein Beitrag sicher nicht mehr zum eigentlichen Thema "Frühreha" passt, ich weiß jedoch nicht, wie man ihn als neues Thema mit dem Beitrag von Ursel erstellt.
Aber Ursel ich möchte gerne einige Worte zu Deinem Beitrag sagen (schreiben), wobei ich Dein Schicksal nicht genau kenne.
Meine Mutter ist im Garten gestürzt und hatte sich den Arm ausgekugelt. Der Krankenwagen und der Notarzt waren schnell da, da das Krankenhaus nur ca. 6 Autominuten entfernt ist. Sie haben meiner Mutter - die ihren Hochzeittag hatte und dem entsprechend einige Gläschen Sekt mit Freunden und Bekannten getrunken hatte - einige Mittelchen gespritzt und sie mitgenommen. Im RW haben sie (wahreinlich einer) ihr anscheinend während der Fahrt ins KH (6 Min) den Arm eingekugelt. In Kombination Alkohol, Schmerzen, Streß des gesamten Körpers und Medikament erlitt sie einen Herzstillstand und wurde 15 Minuten lang reanimiert. Im KH im Ort wurde sie gar nicht aufgenommen sondern gleich in ein KH gefahren, was die 24 H Kühlung macht usw.
Ich frage mich auch jeden Tag, wenn jemand was getrunken hat und bei einer Fahrzeit von 6 min. zum KH, muss man niemanden der eigentlich stabile ist und zwar tierische Schmerzen hat mit Medikamenten vollpumpen und bei voller Fahrt den Arm versuchen einzukugeln. IM KH hätte gewährleistet werden können, dass bei einem Herzstillstand kein Sauerstoffmangel auftritt, da wären mehr als eine Person gewesen usw.
Meine Eltern bzw. ich haben auch nicht so viele finanzielle Mittel eine eigenen Prozess anzufangen, das Geld was da ist kommt meiner Mutter zu Gute. Ich werde aber den Weg des Strafantrages gehen, hier wird durch den Staat geprüft und erstmal auf dessen Kosten. Für den Fall, dass Fehler gemacht wurden, könnte meiner Mutter (bzw. ich als Betreuerin) immer noch klagen.
Prozesskosten werden nicht nach Willkür der Richter bewilligt. Es muss schon ein gewisser rechtlicher Anspruch zur Klageerhebung da sein (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld o.ä. Im Übrigen zählen dann hier die Einkommensverhältnisse des Betroffenen, um zu prüfen, ob PKH in Frage kommt. Ferner gibt es auch die Möglichkeit den PKH-Anspruch von einer Klageerhebung abhängig zu machen, d.h,. wenn PKH abgelehnt wird keine Klage und wenn sie bewilligt wird dann klagen.
Ich kann nur für mich sprechen: selbst wenn ein Arzt schuldig sein sollte, hilft es meiner Mutter nicht wieder in ihr altes Leben zurückzukehren. Aber nicht nur, dass es meine Pflicht als Betreuerin ist, dem nachzugehen, nein, ein Schadenersatz bzw. ein Schmerzensgeld würde meiner Mutter helfen Therapien in Anspruch zu nehmen, die so keine Krankenkasse o.ä. Institutionen bezahlen. Ihr neues Leben in ihrer eigenen Welt würde sich sicher verbessern.
Das sind meine Gedanken, ob unser Rechtsystem auch dem Recht gibt, der Recht hat ist leider tatsächlich ein Lottospiel und hängt auch sehr viel von den Richtern ab, die sich gerne als kleine Götter des deutschen Rechts postionieren.
Ich wollte mit meinen Worten Dir und allen anderen nur sagen, versucht den Fehler der Ärzt auch zu beweisen. Es hilft niemanden und schon gar nicht den Betroffenen, das einfach nur so hinzunehmen und mit dem Schicksal zu leben. Und vielleicht bewirkt es auch, dass was Ursel angesprochen hat, dass die Körperverletzungen die die Ärzt den Patienten zufügen auch bestraft werden. Vielleicht wird es hier irgendwann ein Kontrollorgan geben, was sich auch einschaltet, wenn man nicht auf Grund ungeklärter Umstände ums Leben gekommen ist, sondern im Wachkoma liegt ö.ä.
LG
eva
ich weiß, dass mein Beitrag sicher nicht mehr zum eigentlichen Thema "Frühreha" passt, ich weiß jedoch nicht, wie man ihn als neues Thema mit dem Beitrag von Ursel erstellt.
Aber Ursel ich möchte gerne einige Worte zu Deinem Beitrag sagen (schreiben), wobei ich Dein Schicksal nicht genau kenne.
Meine Mutter ist im Garten gestürzt und hatte sich den Arm ausgekugelt. Der Krankenwagen und der Notarzt waren schnell da, da das Krankenhaus nur ca. 6 Autominuten entfernt ist. Sie haben meiner Mutter - die ihren Hochzeittag hatte und dem entsprechend einige Gläschen Sekt mit Freunden und Bekannten getrunken hatte - einige Mittelchen gespritzt und sie mitgenommen. Im RW haben sie (wahreinlich einer) ihr anscheinend während der Fahrt ins KH (6 Min) den Arm eingekugelt. In Kombination Alkohol, Schmerzen, Streß des gesamten Körpers und Medikament erlitt sie einen Herzstillstand und wurde 15 Minuten lang reanimiert. Im KH im Ort wurde sie gar nicht aufgenommen sondern gleich in ein KH gefahren, was die 24 H Kühlung macht usw.
Ich frage mich auch jeden Tag, wenn jemand was getrunken hat und bei einer Fahrzeit von 6 min. zum KH, muss man niemanden der eigentlich stabile ist und zwar tierische Schmerzen hat mit Medikamenten vollpumpen und bei voller Fahrt den Arm versuchen einzukugeln. IM KH hätte gewährleistet werden können, dass bei einem Herzstillstand kein Sauerstoffmangel auftritt, da wären mehr als eine Person gewesen usw.
Meine Eltern bzw. ich haben auch nicht so viele finanzielle Mittel eine eigenen Prozess anzufangen, das Geld was da ist kommt meiner Mutter zu Gute. Ich werde aber den Weg des Strafantrages gehen, hier wird durch den Staat geprüft und erstmal auf dessen Kosten. Für den Fall, dass Fehler gemacht wurden, könnte meiner Mutter (bzw. ich als Betreuerin) immer noch klagen.
Prozesskosten werden nicht nach Willkür der Richter bewilligt. Es muss schon ein gewisser rechtlicher Anspruch zur Klageerhebung da sein (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld o.ä. Im Übrigen zählen dann hier die Einkommensverhältnisse des Betroffenen, um zu prüfen, ob PKH in Frage kommt. Ferner gibt es auch die Möglichkeit den PKH-Anspruch von einer Klageerhebung abhängig zu machen, d.h,. wenn PKH abgelehnt wird keine Klage und wenn sie bewilligt wird dann klagen.
Ich kann nur für mich sprechen: selbst wenn ein Arzt schuldig sein sollte, hilft es meiner Mutter nicht wieder in ihr altes Leben zurückzukehren. Aber nicht nur, dass es meine Pflicht als Betreuerin ist, dem nachzugehen, nein, ein Schadenersatz bzw. ein Schmerzensgeld würde meiner Mutter helfen Therapien in Anspruch zu nehmen, die so keine Krankenkasse o.ä. Institutionen bezahlen. Ihr neues Leben in ihrer eigenen Welt würde sich sicher verbessern.
Das sind meine Gedanken, ob unser Rechtsystem auch dem Recht gibt, der Recht hat ist leider tatsächlich ein Lottospiel und hängt auch sehr viel von den Richtern ab, die sich gerne als kleine Götter des deutschen Rechts postionieren.
Ich wollte mit meinen Worten Dir und allen anderen nur sagen, versucht den Fehler der Ärzt auch zu beweisen. Es hilft niemanden und schon gar nicht den Betroffenen, das einfach nur so hinzunehmen und mit dem Schicksal zu leben. Und vielleicht bewirkt es auch, dass was Ursel angesprochen hat, dass die Körperverletzungen die die Ärzt den Patienten zufügen auch bestraft werden. Vielleicht wird es hier irgendwann ein Kontrollorgan geben, was sich auch einschaltet, wenn man nicht auf Grund ungeklärter Umstände ums Leben gekommen ist, sondern im Wachkoma liegt ö.ä.
LG
eva