vermögensverwaltung
#1
hallo !

mein vater liegt seit drei wochen im wachkoma, er soll nun in ein reha/ heim das soll so 3000 € im monat kosten pflegestufe 3 i(1432€) ist beantragt er bekommt eine rente von ca.1000 € da bleibt ein rest von ca 568€.

nun ist meine frage wie bekomme ich zugriff auf seine konten und sparbücher um die kosten damit zudecken. er hat auch noch zwei wohnungen die man vermieten könnte um ihm die bestmögliche pflege/ reha zu ermöglichen.

hat jemand einen unverbindlichen rat für mich
Antworten
#2
Du musst bei der Betreuungsstelle, ist in der Regel beim Amtgericht, die Betreuung für Finanzen beantragen.
Da Dein Vater aber auch sonst nicht wirklich für sich entscheiden kann, kann es interessant sein auch andere Bereiche zu beantragen.
Ich denke da kannst Du mit dem zuständigen Richter drüber reden. Smile
liebe Grüße

Ginome

Tipp
Antworten
#3
Hei Thomas,

wer hat denn bis jetzt für Deinen Vater entschieden, z.B. Zustimmungen zu Behandlungen, Aufenthalt, Therapien usw. Bei meiner Mutter wurde vom Krankenhaus aus eine Notbetreuung beantragt (hier war das Gericht im Bezirk des Krankenhauses zuständigen). Hierzu wurden vom Chefarzt/Oberarzt zuerst die nächsten Angehörigen befragt, ob sie die Betreuung übernehmen wollen. Ggf. kann man hier auch mit dem Sozialen Dienst des KH sprechen um sich näher zu informieren. Wenn keiner der Angehörigen sich zur Verfügung stellt, wird ein Betreuer (Anwalt, etc.) vom Gericht bestellt.

In der Regel ist aber - wie GinomeGelati angemerkt hat - das Amtsgericht im Wohnbezirk von deinem Vater zuständig, um eine Betreuung zu beantragten. Sollte Dein Vater dann in ein Heim untergebracht werden, wir die Zuständigkeit an das Amtsgericht abgegeben, in dessen Bezirk das Heim liegt. In der Regel läuft das unproblematisch.

Meine Mutter liegt nunmehr am 18.5. ein Jahr im Wachkoma. Du solltest auf jeden Fall die Sorge für die Gesundheit, Vermögenssorge, Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern (Rentenvers., Krankenkasse, sonstige Vers.,), Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber von Ämtern und Behörden (Sozialamt, Versorgungsamt wegen Schwerbehindertenausweis, Meldebehörden...), das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Den Antrag hierfür kannst Du mit Hilfe des Krankenhauses stellen, die erstellen ein Gutachten über den Gerundheitszustand Deines Vater, damit das Amtsgericht über die Betreuung entscheiden kann. In der Regel ist die Betreuung erstmal für einige Monate (6) befristet und wird dann auf Antrag verlängert.

Als ehrenamtlicher Betreuer (wie Du es dann bist) wirst Du vom Gericht verpflichtet und über Deine Rechte und Pflichten aufgeklärt. Es gibt in fast allen Bezirken in Deutschland Betreuungsbehörden, die Dir helfen oder auch Betreuungsvereine, wo "professionelle" Betreuer Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Infos hierzu erhältst Du normalerweise vom Gericht.

Auch wenn es erstmal so schein, als würde das Geld ausreichen, möchte ich Dir sagen, dass auch das Sozialamt Unterstützung zahlt.

Außerdem gibt es auch - leider sehr wenig - in Deutschland die Möglichkeit Wachkomapatienten ambulant zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft 24 H pflegen zu lassen.

Ich weiß nicht wo Dein Vater oder Du wohnen; ich habe mich nach der Besichtigung einiger Pflegeheime (auch speziell für Wachkomapatienten) für eine Wohngemeinschaft in Brandenburg a.d. Havel entschieden. Ist zwar einige Kilometer weiter weg, aber der Personalschlüssel und die Betreuung ist super. Das Prinzip funktioniert auf der Basis einer WG (Anmietung WG-Zimmer bei Wohnungsgesellschaft) und in der WG gibt es dann eine 24 H Betreuung durch einen Hauskrankenpflege.

Bezahlt wird das Ganze über die Pflegekasse Pflegestufe II und einen Eigenanteil für Grundpflege (3-4 Std. pro Tag) und die Krankenkasse (sonstige Pflegeaufwendungen (21-22 Std. pro Tag). Den Eigenanteil bekommt meine Mutter durch das Sozialamt in Form von ergänzender Hilfe zur Pflege und die Miete für das WG-Zimmer zahle ich von der Erwerbsminderungsrente.

Da die Rente meiner Mutter sehr gering ist erhält Sie noch Grundsicherung vom Sozialamt.

Ich hoffe Dir erstmal etwas geholfen zu haben.

Wenn Du noch Fragen hast schreibe einfach - ich schau öfter mal hier vorbei.

LG eva
Antworten
#4
Hallo!

Danke für deinen Rat ich habe aber noch ein paar fragen.
Bis jetzt hatte mein Bruder für mein Vater entschieden weil er am schnellsten im Krankenhaus sein konnte um Veranlassungen für OP`s zu unterschreiben.
Sollten wir beide Betreuer werden oder kann das nur einer machen.
Kann der Richter auch einfach einen anderen Betreuer bestimmen habe so was gelesen. Haben wir ein recht auf Betreuung?

mfg Thomas
Antworten
#5
Guten Morgen Thomas,

natürlich könnt auch Ihr beide als Betreuer eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

1. Es könnte einer der öfter da ist, besser erreichbar zB. aus beruflichen Gründen oder der Entfernung zum Wohnort/Heim als Hauptbetreuer eingesetzt werden und der andere als Ersatzbetreuer. Der Ersatzbetreuer kann dann Entscheiden, wenn der Hauptbetreuer nicht erreichbar ist z.B. durch Krankheit, Urlaub etc.

2. Ihr könntet auch beide gleichwertig eingetragen werden - nur hier weiß ich leider nicht genau, ob dann egal ist wer Zustimmungen erteilt, oder ob dann immer beide Betreuer bei allem zustimmen müssen. Könnte im ungünstigen Fall nicht so praktisch sein. Auch wenn die Ansichten der Betreuer z.B. beim Thema Lebenswert oder nicht, lebensverlängernde Maßnahmen oder nicht usw. sehr auseinander gehen - ein Familienstreit ist da vielleicht vorprogrammiert.

Einen ständigen Wechsel gibt es glaube ich nicht, es sei denn, ein Betreuer tritt vor Ablauf seiner Betreuungszeit von seinem Amt freiwillig zurück. Die BEtreuung erfolgt durch einen Beschluss, welcher rechtskräftig wird, wenn keiner Einwende dagegen vorbringt.

Ein Rücktritt als eherenamtlicher Betreuer ist auf jeden Fall zu jeder Zeit möglich - steht dann kein anderer zur verfügung, bestellt das Gericht einen "Professionellen".

Da der Betreuer immer im Sinne des Betreuten entscheiden sollte und meist auch mit der Familie Rücksprache hält, ist es dem Gericht eigentlich lieber, wenn die Betreuung von einem geeigneten Angehörigen ausgeführt wird, da es dem Staat nicht so viel kostet (wenn der Betreute nur über geringes Einkommenverführt, wird der "professionelle" Betreuer aus der Staatskasse bez.).

Außerdem ist der Prüfungsaufwand durch das Gericht bei nahen Angehörigen nicht so hoch. Du musst regelmäßig (max. 1x im Jahr) ein Vermögensverzeichnis für den Betreuten erstellen und eine allgemeine Mitteilung über den Gesundheitszustand abgeben (auch nur 1x im Jahr). Von der genauen Rechnungslegung über Einnahme und Ausgaben sind die nächsten Angehörigen im Gegensatz zu "Professionellen" weitestgehend befreit.

Aber über diese Rechte und Pflichten wird jeder ehrenamtliche Betreuer in einem persönlichen Gespräch mit einem Rechtspfleger oder Richter vom zuständigen Vormundschaftsgericht dan aufgeklärt.

Außerdem führt das Gericht auch Außentermine durch und prüft, ob der Betreute gut untergebracht ist und versorgt wird. Bei meiner Mutter haben sie etwas genauer hingeschaut, weil es ein alternatives Projekt zu einem vollstätionären Pflegeheim ist. Aber das ist schon in Ordnung so.

Sollte das Gericht jemanden nicht für geeignet halten, lehnt sie die Betreuung mit einer Begründung ab.

Bei mir haben die Ärzte im Krankenhaus eine "Empfehlung" ausgesprochen und auch einen Hinweis an das Gericht gemacht, warum sie meinen Vater für ungeeignet halten (Alkohol). also ich wollte damit nur sagen, dass das Gericht gern die nächsten Angehörigen Ehepartner oder Kinder nimmt, da der Bezug zum Betreuten ein andere ist als bei einem unbekannten Dritten.

Auf der anderen Seite trägt man aber auch die Entscheidungen allein und kann keinen außer sich selbst für eine Fehlentscheidung verantwortlich machen. Ich weiß noch nicht, ob ich irgendwann auch die Entscheidung treffen muss, ob bei einem Atemstillstand etc. lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden sollen oder irgendwann, wenn meine Mutter (hoffentlich nicht) an Maschinen hängt, die abgesschaltet werden müssen. Ich denke diese Entscheidungen lassen sich weder alleine noch zu zweit leicht tragen. Aber auch das hat ein Betreuer mit zu tragen.

Sorry, aber ich muss hier jetzt erstmal abbrechen, mir geht es heute irgendwie ziehmlich an die Nieren über das Schicksal meiner Mutter nachzudenken und das ganze letzte Jahr, da es heute genau ein Jahr her ist, dass meine Mutter den Unfall hatte und im Koma liegt.

aber wenn Du noch Fragen hast frage ich antworte in den nächsten Tagen gerne wieder.

eva
Antworten


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste