05.01.2010, 16:08
Zitat:Original von Bea F.
Hallo Nikola,
sag mal, geht es denn nicht einfacher über Immobilienscout oder so ? Soviel ich weiss, übernimmt die Arge auch die Kosten der Kaution.
Ich kenne die Mieten in Deiner Region nicht, aber hier wird eine Kaltmiete von 5,50 / qm gezahlt und Dir würden mit Deinem Sohn 75 qm zustehen. Dafür musst Du Dir ein Attest vom Arzt besorgen, dass Dein Sohn schwerstbehindert und auf einen Rollstuhl bzw. Rehabuggy angewiesen ist, da steht Dir dann ein erhöhter Wohnraum zu.
Ich drück Dir die Daumen :-)
l.G.
Bea
Das "Amt für Wohnraumversorgung" schrieb mir auf meinen Widerspruch zu dem meiner Ansicht nach falsch ausgestellten Wohnberechtigungsschein falsch a) allgemeiner Wohnberechtigungschein / keine besondere Bescheinigung
b) in der Berechnung 60qm falsch,
am 23.12.08
Guten Tag,
sehr geehrte Frau X
wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruches Mit diesem SCheiben wollen wir Sie über die Rechtslage informieren.
I. Besonder Bescheinigung
Eine besondere Bescheinigung nach § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz (LW0FG) gibt es nicht. Es gibt nur einen speziellen Wohnberechtigungsschein. Dieser wird ausgestellt, wenn Sie eine Wohnungszusage für eine bestimmte Sozialwohnung haben.
Ansonsten wird immer die allgemeien Bescheinigung ausgestellt.
II. Mehrbedarf
In den Durchführungshinweisen des Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnraumförderungsgesetz steht:
Die Bestätigung eines zusätzlichen Bedars an Wohnfläche oder Wohnräumen ist durch die zuständige Stelle bei Vorliegen der nachfolgenen Fallgestaltung zulässig.
Bei Schwerbehinderten im Sinne des §4 Abs. 21 LWoFG , wenn durch die Art der Behinderung ein zusätzlicher Wohnflächenbedarf besteht. Dies hat die zuständige Stelle (Amt für Wohnraumversorgung) zu beurteilen. Von einer solchen zusätzlichen Wohnflachenbedarf ist insbesondere bei Rollstuhlbenutzern auszugehen.
Bitte reichen sie uns Unterlagen ein, aus denen hervorgeht dass ein zusätzlicher Wohnflächenbedarf bestaheht.
Im Auftrag
F.
Frage in die Runde: Das ist ja Hohn, wenn der Betreffende schon eine Wohung hat, wird ihm besonderer Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Die Behauptung. Was soll das??
Halte ich für eine glatte Lüge. Kennt sich damit jemand aus.
Ich bekam ein Telefonat Frau Fischers (die Dame, die das Schreiben verfasste) mit, als ich in ihrem Büro saß und sie bat, sich mit dem Amt für Wohnungswesen und Liegenschaften kurzzuschließen, in dem sie ihre Kollegin vom Wohnungswesen fragte, welchen Schein.
Frage: "Also "nur" den Schein xy, irgendwelche Behördenkürzel"
Ich habe nicht mitstenographiert. Aber eine nette Zeugin dabei. Das klang ganz anders, als sie in ihrem Schreiben behauptet.)
Bzgl. Attest wegen 15qm "Mehrbedarf".
Das Attest hat der Arzt wohl vorhin ausgestellt. Ich werde es nachher abholen. Ich halte das bei den Unterlagen, die der Behörde schon verfügbar sind, für eine Schikane. Schließlich ist der ganze Umzug darin begründet, dass diese Wohnung hier keine Möglichkeiten für den Rehawagen meines Kindes aufweist.
Aber ich beginne das sportlich zu sehen.
So viel tiefen Ekel, wie die Behörden der Stadt Freiburg mir schon verursacht haben, das ist gar nicht mehr zu toppen.
http://www.huahinelife.de
Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)