Betreuer ??
#11
Zitat:Original von akinom1
Ich,als Ehefrau muß einmal im Jahr Rechenschaft ablegen. ,es ist als wenn man per Gesetz geschieden ist und eine Zwangsehe mit dem Gericht hat.

Wie ??? confused Rechenschaft ablegen ? confused Unkostenpauschale ? confused

W00tIch dachte, das wär genauso wie jetzt als Erziehungsberechtigter ? W00t

Wie und in welcher Form und worüber legt man denn Rechenschaft ab. Und wovon bekommt man eine Unkostenpauschale ? Ist das vielleicht nur, wenn man Rente bekommt - oder ist das immer so ?

Was soll das denn bringen ?

Liebe Grüße
Bettina
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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#12
Hallo hier Akinom1 ...Ich bin gesetzlicher-,ehrenamtlicher Betreuer,weil Angehöriger,deshalb bekomme ich eine Geldpauschale zB Briefmarken,Telefonate usw.Ein -Fremder erhält soetwas wie Lohn.Ich muß beim Vormundschaftsgericht nachweisen,wofür seine Rente,sein Pflegegeld und sein eventuelles Vermögen bleibt und was ich für seine Gesundheit veranlasse.Das Gericht ist jetzt mein MANN,es läßt mir freihe Hand,solange ich alles mache das es ihm gut geht.-----Viel Spaß beim Grübeln----
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#13
Hallo Akinom,
gleich nach dem Unfall wurden wir vom Parchimer Gericht gefragt, ob einer von uns für Holger der Betreuer sein möchte. Wir haben festgelegt, dass ich das mache, weil mein Mann außerhalb arbeitet.Dann
gingen alle Unterlagen zum Amtsgericht Güstrow, anschließend nach Rostock, weil Holger in Schwaan lag.Im September bekam ich auch die Unterlagen für die Rechenschaftslegung- ich habe aber nichts weiter vorlegen müssen , in Bezug auf Ausgaben für unseren Sohn. So wurde mir das von der Vertreterin des Güstrower Amtsgerichtes mitgeteilt.
Ich hoffe, das bleibt auch so.
Gruß Gudrun
gbrungs
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#14
hallo gudrun

in diesem jahr kann ich die aufwandsentschädigung formlos beantragen- nur konto.nr und den letzten auszug verlangen sie.

gruß
monika
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#15
Hallo @all

Seit dem 1. Januar 1992 ist das Betreuungsgesetz in Kraft und regelt die rechtliche Vertretung erwachsener Menschen. Das Betreuungsgesetz hat das alte Vormundschaftsrecht abgelöst und stellt den betreuten Menschen in den Mittelpunkt der Entscheidungen und Handlungen der rechtlichen Betreuer.

Oberstes Ziel des Betreuungsrechts ist die Umsetzung des Wohls und der Wünsche (§ 1901 BGB) der betreuten Menschen und nicht ihre Entrechtung.

Bundesweit werden etwa 70 Prozent aller Betreuungen von Angehörigen und sozial engagierten Bürgern übernommen.
30 Prozent der betreuten Menschen werden von Berufsbetreuern vertreten. Berufsbetreuer sind angestellt bei der Behörde, einem Verein oder freiberuflich tätig. Angehörige und sozial engagierte Bürger als ehrenamtliche Betreuer erhalten auf Antrag eine jährliche Aufwandspauschale von 323 €. Berufsbetreuer erhalten derzeit eine Stundenvergütung, die zwischen 18 und 31 € liegt, inklusive Steuern und Auslagen.

Bei mittellosen Betreuten, mit einem Vermögen unter 2301 € zahlt die Staatskasse die Aufwendungen. Wer mehr Vermögen hat, muss die Kosten selbst zahlen.
Aufgaben der Betreuer

Die Aufgaben für alle Betreuer werden vom Vormundschaftsgericht festgelegt und stehen im Betreuerausweis. Einmal im Jahr müssen die Betreuer dem Vormundschaftsgericht einen Jahresbericht übersenden.
Aufgabenkreis Vermögenssorge
Unter Vermögenssorge werden alle finanziellen Angelegenheiten verstanden wie:
• Antragstellung auf Sozialleistungen
• Kostenregelung für Wohnheim / Tagesstättenplatz
• Antragstellung auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse
• Antragstellung auf Renten
• Zahlung von Verpflichtungen wie Miete, Strom, Versicherungen usw.
• Verwaltung der Giro- und Sparkonten, sowie weiterer Vermögen
• Schuldenregulierung.

Einige finanzielle Regelungen wie bestimmte Geldanlagen oder die Wohnungskündigung (§ 1907 BGB) muss das Gericht vorab genehmigen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Rechtspfleger im Vormundschaftsgericht über Ihre Rechte und Pflichten.
Mit der Einrichtung einer Betreuung bleibt die Geschäftsfähigkeit bestehen. Das heißt, der Betreute kann im Rechtsverkehr teilnehmen und Verträge abschließen. Bei Streitigkeiten muss im Einzelfall die Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB) festgestellt werden.
Bei allen Regelungen muss der Betreuer darauf achten, dass der betreute Mensch soweit wie möglich beteiligt ist und eigenes Geld zur Verfügung hat.

Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
Aufgabenkreis Gesundheitssorge
Im Rahmen der Gesundheitssorge klärt der Betreuer Fragen wie:
• Die ärztliche Versorgung / Arztwahl
• Die Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen
• Die Veranlassung von Vorsorgeuntersuchungen (Zahn- Krebsvorsorgeuntersuchungen)
• Die Zustimmung zu Operationen
Im Rahmen der Gesundheitssorge hat der Betreuer darauf zu achten, ob er für bestimmte Entscheidungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes benötigt. Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.

Die Unterlassung von medizinischen therapeutischen Maßnahmen, die ja ebenfalls einen schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden nach sich ziehen könnten, sind dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen, eine Genehmigungspflicht besteht hier aber nicht. Das Abschalten von lebenserhaltenden/verlängernden Maßnahmen bedarf ebenfalls der richterlichen Genehmigung.

Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten
Dieser Aufgabenkreis beinhaltet den Erhalt einer Wohnung, die Anfechtung einer Räumungsklage und die Auflösung einer Wohnung. Ist man für diesen Aufgabenkreis eingesetzt, bedarf es bei Kündigung von Wohnraum trotzdem der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes (§ 1907 BGB). Bei Einzug in ein Heim, Wohnheim oder in eine Wohngruppe der Behindertenhilfe ist selbstverständlich darauf zu achten, dass der betreute Mensch seine persönlichen Sachen und Erinnerungen mitnehmen kann.

Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung
Dieser Aufgabenkreis ermöglicht dem Betreuer den Lebensmittelpunkt des betreuten Menschen festzulegen, natürlich immer nur in Absprache und unter Beteiligung des betreuten Menschen.
Läuft ein orientierungsloser Betreuter immer wieder weg, und gefährdet sich damit im Straßenverkehr, hat man mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung die Möglichkeit, den Menschen in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen oder in einer offenen Einrichtung das Einschließen zu erlauben. Eine geschlossene Unterbringung muss vom Gericht genehmigt werden und ist deshalb vorab beim Vormundschaftsgericht zu beantragen.



Ich bin auch die Betreuerin meines Mannes – mit allen Aufgabenkreisen - und habe schon oftmals die Erfahrung machen können, dass es durchaus von Vorteil sein kann. Als Betreuer habe ich mehr Möglichekeiten die Rechte meines Mannes durchzusetzen, als ich dies als Ehefrau hätte.
Jährlich muß ein kurzer Bericht geschrieben werden – der Vordruck des Amtsgerichtes reicht dafür aus und jährlich muß die Aufwandspauschale beantragt werden. Dafür muß das Gericht das Einkommen und Vermögen meines Mannes (mein eigenes hat die noch nie interessier!) prüfen, weil ja nur bei Mittellosigkeit gezahlt wird.
Ich habe von meinem Mann getrennte Konten. Er verfügt lediglich über ein Sparbuch und von diesem lege ich eine Kopie vor.


Gruß Sophie
Viele Grüße Sophie

"Der, der mich liebt, hat mir gesagt, dass er mich braucht, darum gebe ich auf mich Acht"
(Berthold Brecht)
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#16
hallo
habe mir ein buch besorgt---anspruch und realität der rechtlichen betreuung(problemdarstellung und berichte von betroffenen)
bonner schriftenreihe"gewalt im alter"
ca 500 seiten
beim mabuseverllag-15 euro

sehr viel zu lesen,aber sehr aufschlußreich,die berichte der betroffenen zeigen wiedermal,wie schnell man seines eigenen willens beraubt wird(betreuer, richter und ärzte sowie eigene angehörige)wenn geld ins "spiel"kommt.

es grüßt monika
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#17
Hallo zusammen


ich habe auch die betreung als ehefrau für meinen mann bekommen. mein mann liegt seid 17.10.2007 im wachkoma. meine betreung umfasst die gesundheidsfürsorge und das aufenthaltsbestimmungsrecht. seid einigen wochen versuchen seine geschwister mir die betreung ab zunehmen indem sie mir unterstellen das ich nicht rechtzeitig hilfe geholt hätte. zur erklärung mein mann war LKW fahrer und ich bin meistens mitgefahren und auf einer dieser fahrten ist das unglück passiert mein mann fiel aus dem lkw weil ihm schlecht war musste reanimiert werden und hat dadurch einen hypoxischen hirnschaden. seine geschwister haben mir sein auto weggenommen und dann wollten sie noch sein geld haben an den richter der mir die betreung übertragen hat einen brief geschrieben das ich keine entscheidungen treffen kann und das ich nicht mit geld umgehen könnte obwohl ich seid 6 jahren unseere finanzjellen sachen erledige. was seine gescchwister vor dem unfall nie in zweifel gezogen haben. der richter ist aber nicht drauf eingegangen. hat mich nur gefragt ob wir ein gemeinsames ehekonto haben was ich mit ja beantwortet habe.letzte woche bekam ich wieder einen brief vom amtsgericht das seine geschwister wieder versucht haben seine betreung zu kriegen. mit der begründung das ich an dem zustand ihres bruders schuld bin und ich überall versucht habe an geld zukommen dabei musste ich krankengeld nach der lohnvortzahlung für meinem mann beantragen. dann haben sie im schreiben angefragt was ich mit dem oktobergehalt und dem novembergehalt gemacht habe usw usw. das belastet mich alles sehr wo ich doch so auf unterstützung seitens seiner geschwister gehfft habe dabei wollen sie nur sein geld ich muss dabei sagen mein mann hat keine reichtümer nur sein gehalt und jetzt sein krankengeld wenn das ausgelaufen ist bekommt er seine rente weil er nie wieder arbeiten kann es weiss auch kein mensch ob er je wieder aus dem wachkoma aufwacht. so jetzt habe ich mir mal alles von der seele geredet und es geht mir ein wenig besser freue mich auf antworten



liebe grüsse margret
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#18
Hallo Mimimaus,
in der Not zeigt sich immerwieder wer die wahren Freunde sind, auch in Deinem Beispiel.
1. Hör nicht auf solche Leute, denn wenn Du das tust, zieht es Dich runter und sie kriegen genau das was sie wollen.
2. Würde ich den Kontakt mit dieser sogenannten Familie stillegen. Sone Leute braucht kein Mensch.
3. Wäre die Sache denn besser ausgegangen wenn Du nicht dabei gewesen wärs ? Wohl eher nicht. Also sollen sie mal schön die Beine still halten.
4. Denke ich das die Richter merken wenn jemand die Wahrheit sagt oder nicht. Ich denke wenn Du einfach die Ruhe bewahrst fährst Du damit am besten. Denn wenn mir jemanden dauernd erzählen will wie schlecht eine Person ist und diese Person sich nen feuchten Mist darum schert, hätte ich das Gefühl das sie dieser person einfach nur eins reinwürgen wollen.

Soweit ich weiss gibt es ja ganz klare Richtlinien, ich würde sogar meinen das es mit dem Erbrecht gleichzusetzen ist wer da welchen Anspruch auf was hat. Als Ehefrau bist Du da ganz klar an 1. Position.
Wichtig ist das Du alles was Du schriftlich und auch finanziell für Deinen Mann tust dokumentierst. Dabei ist aber auch zu beachten das Du derzeit noch nicht für seine Finanzen zuständig bist, denn Du hast wohl noch nicht die Vermögensfürsorge wenn ich das richtig gelesen habe.
Denn soweit mir bekannt ist bist Du dann rechenschaft schuldig wenn Du auch das Aufgabengebiet der Vermögensfürsorge hast. Korrigiert mich bitte wenn ich damit falsch liege.
Allerdings sollte Du am besten gestern schon damit anfangen alles an Quittungen oder Belegen aufzuheben.
Da die Pflichten als Betreuer für Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmungen noch relativ überschaubar sind, müsste man sich schon stark verweigern dem nicht nachzukommen. Und diesen Eindruck vermittelst Du ja ganz und garnicht.

Ich hab ebend noch das Web durchstöbert, vielleicht kann Dir der folgende Link mehr Auskunft darüber geben:
http://betreuungsrecht.wikia.com/wiki/Be...bestellung

Gruss

Totti
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#19
Hallo totti



ich hoffe das ich dich so nennen darf. vielen dank für deine antwort.ich muss noch ergänzen das ich erstmal bis april 2008 die betreung bekommen habe ich denke aus dem grund weil der richter da von ausging das der gesundheitszustand meines mannes sich bessern würde oder ob er noch versterben wird. wenn ich im april wieder zum gericht muss denke ich mal wird die betreung erweitert. die finanzellen sachen wie fixkosten habe ich alle belege und qittungen aufgehoben und kann es belegen was mit dem geld passiert ist da kann mir keiner was nachsagen. vielen dank nochmal für deine zeilen



liebe grüsse mimimaus
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