Wachkomaforum

Normale Version: Hilfe bei einem medizinischem Gutachten / Interpretation
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Zitat:Original von ursel
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/9...Popup=true

Na gut, vergessts einfach. Mir gelingt keine Direktverlinkung.
Bei Interesse bei der zdf.mediathek startseite wachkoma eingeben und den Bericht Wachkoma nach Kunstfehler - erster auf der Liste.
Tröste Dich.. das kann man auch nicht verlinken. Ich kriegs noch nichtmal gestartet *g* kA wie das gehen soll confused

edit: ok.. im Firefox ist der Startknopf verschwunden.. das das ZDF nicht in der Lage ist für alle Browser zu coden find ich jetzt erschreckend oO
anyway.. wer Probleme hat: versuchts mal mit dem IE
gerade wollte ich den firefox runterladen und den ie deinstallieren. internet explorer hat mir die tage eine spyware eingehandelt, die nicht zu entfernen ist. keine ahnung, wie das prob. beheben.
zum Thema Schulpflicht haben es doch auch einige Eltern geschafft, ihr besonderes Kind von der Schulpflicht befreien zu lassen.
Eine Beschulung kann doch wenig Sinn haben, wenn das Kind nur Stress ausgesetzt ist oder ständig von Infekten geplagt wird.
Da ja schon allein der Transport sehr schwierig zu sein scheint, frage ich mich, was denn mit Ursels Sohn in der Schule gemacht wird ?
Zum Transport möchte ich noch erwähnen, dass es nicht sein kann, dass eine Mutter ihr Kind selbst mittags von der Schule abholen muss. Für den Transport ist z.B. bei uns der Landschaftsveerband zuständig und auch Träger der Kosten. Wird der Transport auf die Angehörigen abgewälzt, so muss dieser auch die Kosten für ein solches Transportmittel, sprich geeignetes Fahrzeug , tragen. Erst dann ist es zumutbar, den Transport alleine zu bewältigen.

l.G.
Bea
Zitat:Original von ursel
gerade wollte ich den firefox runterladen und den ie deinstallieren. internet explorer hat mir die tage eine spyware eingehandelt, die nicht zu entfernen ist. keine ahnung, wie das prob. beheben.
Firefox ist gut.. nur manche Webseitenmacher zu blöde zum coden xD
Den IE wirste eh nicht los.. den kann man nicht wirklich deinstallieren. Und für solche Seiten ist es ganz sinnvoll ihn zu haben Wink
Zitat:Original von Bea F.
zum Thema Schulpflicht haben es doch auch einige Eltern geschafft, ihr besonderes Kind von der Schulpflicht befreien zu lassen.
Eine Beschulung kann doch wenig Sinn haben, wenn das Kind nur Stress ausgesetzt ist oder ständig von Infekten geplagt wird.
Da ja schon allein der Transport sehr schwierig zu sein scheint, frage ich mich, was denn mit Ursels Sohn in der Schule gemacht wird ?
Zum Transport möchte ich noch erwähnen, dass es nicht sein kann, dass eine Mutter ihr Kind selbst mittags von der Schule abholen muss. Für den Transport ist z.B. bei uns der Landschaftsveerband zuständig und auch Träger der Kosten. Wird der Transport auf die Angehörigen abgewälzt, so muss dieser auch die Kosten für ein solches Transportmittel, sprich geeignetes Fahrzeug , tragen. Erst dann ist es zumutbar, den Transport alleine zu bewältigen.

l.G.
Bea

Hallo Bea, du spricht mit der Schulpflicht für schwerstkranke Kinder wie mein Sohn ein sensibles Thema an. Möchte ich öffentlich nicht zu sehr ins Detail gehen.
Zum Transport, da muss ich dir recht geben, ist schlecht geregelt.

Es geht da um die Kosten, wie immer, dann ist der Bus-Kleinstunternehmer nicht auf ein Kind wie meines eingestellt.
Die Fahrerin morgens zur Schule ist eine Mutter eines Kindes aus der Gruppe meines Sohnes, was ich erstmal nicht negativ sehen würde. So weit ich sehe, fährt sie verantwortungsbewußt.
Valentin ist jedoch durch die ungesicherte Lage im Auto erheblichen Gefahren ausgesetzt.
Dazu kommt, dass es ein Sammeltransport ist, also er lange Zeit unterwegs ist.
Heimleiter weist alle Vorwürfe zurück

Seniorin erstickte im Rollstuhl

Wegen fahrlässiger Tötung einer 83-jährigen Frau mssen sich ein Heimleiter und eine Pflegerin vor dem Amtsgericht Mannheim verantworten.
Die pflegebedürftige Seniorin hatte sich im März 2008 im Rollstuhl mit einer Kompressionsbinde stranguliert,mit der sie am Rollstuhl fixiert ud alleine gelassen worden war. Sie war im Stuhl nach unten gerutscht und so in die tödliche Falle geraten.

Die Fixierungen hatte das Pflegepersonal angelegt, bestätigte die angeklagte Pflegerin. Der Heimleiter dagegen wies die Vorwürfe zurück. Er habe keine Anweisung gegeben.

Laut Staatsanwaltschaft drohen den 39 und 31 Jahre alten Angeklagten bis zu vier Jahre Haft.


Das Opfer lebte alleine in einer Wohnung der Einrichtung, obwohl sie durch einen Schlaganfall gelähmt wwar und eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung benötigt hätte.

Da Fixierungen und Bettgitter freiheitsentziehende Maßnahmen sind, müssen sie zuvor beantragt und von Gerichten genehmigt werden.
Im Fall der alten Dame habe allerdings keien Genehmigung vorgelegen, so die Staatsanwaltschaft.

Badische Zeitung, 8.Sep.09

Was für ein Tod wird die Frau gestorben sein. Das Sterben kann eine halbe Stunde oder Stunde gedauert haben.

Wie ich die Pflegeanbieter kenne, haben die Rund um die Uhr abgerechtnet mit der Kasse, große Kohle eingefahren und tatsächlich war die Frau fixiert und wurde drei mal pro Tag zum wechseln für max. 10 Minuten versorgt. Leider kennt sich die Staatsanwaltschaft bei diesen Betrügereinen nicht aus, und es besteht auch wenig Interesse auf seiten der Justiz.
Ich weiss genau wovon ich spreche. Schlimme Dinge musste ich erfahren.

Fixierung als Pflegeerleichterung, sozusagen ein Service für das Pflegepersonal, muss generell stafbar werden.

Und dann alleine lassen, und damit den Tod, und einen sehr grausamen Tod in billigenden Kauf zu nehmen, sollte nicht unter 3 Jahren Haft ohne Bewährung, absolutes Absitzen im Gefängnis, geahndet werden.

Selbstverständlich alleine für die Fixierung, ohne dass über diese seelische Misshandlung hinaus irgendetwas passiert, wie hier bei der alten Dame den qualvollen Erstickungstod.

Selbst wenn eine Genehmigung vom Gericht vorgelegen hätte, müsste nachzuweisen sein, dass der Richter, der die Unterschrift leistete, auch tatsächlich vor Ort sich seriös fachkundig gemacht hat, ob diese extreme Maßnahme tatsächlich erforderlich gewesen sei.
meist ist das nämlich nicht der Fall, und der Richter unterschreibt blanko, ohne Prüfung der Situation.

Schlimme Zustände, im Heim sowieso, in der deutschen Justiz gleichfalls.
Hallo Ursel,
gibt es denn bei euch keinen Landschaftsverband, der für den Transport zur Schule zuständig ist ? Mein Sohn wird auch morgens abgeholt und mittags wieder gebracht, auch ein sogenannter Sammeltransport, aber Dario kann ja im Rollstuhl sitzen.
Normalerweise sollte Dir in Deinem besonderen Fall dann wenigstens eine Begleitperson für Valentin zustehen. Wir haben das vor einiger Zeit mit Hilfe der Schule und Ärzte beantragt, da es Dario damals nicht so gut ging und die Schule die Versorgung nicht mehr verantworten konnte. Somit hat er jetzt während der Schulzeit immer eine Pflegekraft bei sich, da es zur Behandlungspflege gehört. Die Kosten trägt entweder die Krankenkasse, Landschaftsverband oder Sozialamt. Sofern es sich um einen intensivmedizinische Überwachung handelt , ist dafür die Krankenkasse zuständig. Ich nehme mal an, dass Dein Sohn auch abgesaugt werden muss und die Vitalzeichen kontrolliert werden müssen . Somit steht Dir auch für ihn eine Begleitperson zu, und zwar eine Fachkraft . Vielleicht kannst Du das mit Hilfe der Schule hinkriegen ? Allein der Transport ist ja schon sehr gewagt.

l.G.
Bea
Antworte Dir nebenan, siehe Autobeförderung...
Heimleiterin soll Behinderte gequält haben

Der Verdacht wiegt schwer: Weil sie für einen Lehrfilm eine behinderte Frau über eine halbe Stunde lang drangsaliert haben soll, ist die Leiterin des St. Josefs-Stifts im unterfränkischen Eisingen fristlos entlassen worden. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Frau.

Eisingen - Nach Darstellung des Landratsamts waren die Vorwürfe bereits im Juni der Heimaufsicht bekanntgeworden. Es sei schließlich ein Film gefunden worden, der die ehemalige Leiterin beim Fixieren einer behinderten Frau zeigt. Wie das Landratsamt Würzburg am Dienstag mitteilte, wurde eine weitere Mitarbeiterin, die das Video drehte, intern versetzt. Zudem habe das Stift gegen beide Personen Strafanzeige erstattet.


Wegen des Verdachts der Nötigung, der Misshandlung Schutzbefohlener und möglicher Körperverletzung habe er Ende Juli die ehemalige Mitarbeiterin der Förderstätte des Hauses bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, sagte Geschäftsführer Bernhard Götz. Diese habe eine behinderte Frau eine halbe Stunde lang zu Boden gedrückt, fixiert und dabei gefilmt.

In den Häusern des St. Josefs-Stifts leben rund 380 geistig und körperlich Behinderte, 290 davon in Eisingen. Etwa 520 Beschäftigte arbeiten für die katholische Einrichtung. Bereits Mitte der neunziger Jahre war das Haus in die Schlagzeilen geraten, nachdem dort Behinderte misshandelt und sexuell missbraucht worden waren. Darüber hinaus waren zwischen 1994 und 1998 nicht genehmigte Bluttests an den Bewohnern vorgenommen worden.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Erik Ohlenschlager, bestätigte die Anzeige. In dem wahrscheinlich zwei Jahre alten Videofilm sei die Heimkraft zu sehen, wie sie eine Behinderte ohne Hilfsmittel fixiere und dabei offensichtlich beruhigt habe.

Das Video war nach Götz' Worten bei Aufräumarbeiten in der Förderstätte, die gerade saniert wird, entdeckt worden. Der Film zeige eine nicht aggressive Behinderte, die festgehalten werde. "Es ist nicht erkennbar, dass sie das will", sagte Götz. "Ich kann das hier nicht dulden", zumal die Mitarbeiterin keine Erlaubnis von der Mutter der Behinderten für den Film hatte.


jdl/dpa/ddp
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,...71,00.html


Ab in den Knast mit der Dame.

Leider bei der Idioten-Justiz in Deutschland nicht möglich. Die Sadistin wird mit einer milden Bewährungsstrafe laufen gelassen werden.
Graz
Kind nach Herz-OP behindert
25. Jänner 2010, 19:10

Vater beklagt 24 Ärztefehler an seiner Tochter - LKH Graz wehrt ab

Graz - "Es ist noch immer ein schwebendes Verfahren, unsere Ärzte trifft jedenfalls keine Schuld", lässt die Leitung der steirischen Krankenanstaltengesellschaft (Kages) karg mitteilen. An sich hätte die Chefetage der Landesspitäler schon seit 1999 Zeit gehabt, den Fall in aller Güte zu lösen, jetzt aber, nachdem die Sache dem Landeshauptmann zugetragen wurde, sieht sie sich gezwungen, den besonders tragischen Fall eines herzkranken Kindes eben doch noch einmal öffentlich zu behandeln.

Eigentlich sind es 24 Behandlungsfehler, sagt Franz Zach, dessen Tochter Susanne nach einem Eingriff am Herzen im LKH Graz schwer behindert ist. Susanne ist eines von rund 700 Kindern in Österreich, die jährlich mit einem Herzfehler zur Welt kommen.

Laut Auskunft des Vaters wurde 1999 im Zuge einer Operation an Susannes Herzen - erster Fehler - eine funktionierende Herzklappe mit ausgetauscht. Die ab nun notwendigen Blutverdünnungsmittel seien beim letzten Spitalsaufenthalt 2000 aber überdosiert, die Motorpumpe falsch programmiert worden, wodurch das Blutverdünnungsmittel in zehnfacher Überdosis verabreicht worden sei. Die Folge: Es sei eine Hirnmasseblutung eingetreten, das Kind in ein Koma gefallen. "Susanne war praktisch klinisch tot", sagt der Vater. Sie hätten binnen 24 Stunden über die Abschaltung des Beatmungsgerätes entscheiden sollen. Zach und seine Frau holten aber Ärzte ihres Vertrauens ans Krankenbett, Susanne wachte auf, lernte wieder gehen und sprechen, blieb aber behindert.

Wiedergutmachung gefordert

Seitdem wollen die Eltern eine Wiedergutmachung. Ein Gerichtsverfahren wurde im Dezember wegen Befangenheit des Richters - er sitzt in einer Kages-Kommission - für nichtig erklärt. Nun beginne alles von vorn, er habe Angst, dass seine jetzt 24-jährige Tochter das Ende des Prozesses nicht mehr erleben werde, schreibt Zach jetzt in einem Hilfeschreiben an den steirischen Landeshauptmann Franz Voves. Zach: "Die Art und Weise des Umganges mit den Geschädigten, die durch das Leid des Geschehenen ohnedies mehr als bedient sind, entspricht nicht einer Zivilisation und einer Kultur, wie sie in diesem Jahrhundert in Mitteleuropa zu erwarten wären."

Die Kages, deren Gutachten Behandlungsfehler ausschließen, wollen jetzt mit dem Vater doch wieder außergerichtlich verhandeln. "Wir warten auf ein Angebot" heißt es auf Standard-Anfrage. Streitwert des jahrelangen Rechtsverfahrens: 185.000 Euro. (Walter Müller/DER STANDARD-Printausgabe, 26.1.2010)


Ein Mensch nach meinem Geschmack.
So sollte es mehr von geben. Seit 1999, auch unser Datum.
Der Vater dieses Mädchens hat mehr Geld und weiss sich dadurch und wohl auch sonst besser zu wehren als ich. Respekt, und meine volle Bewunderung.

Meine Anzeige wegen dem kapputgemachten Auge hat die Justiz eingestellt. Das war so haarsträubend, was in den Vernehmungen zu der Sache von Ärzten geäußert wurde.
Man bräuchte Geld wie Heu - nur dann bekommt man diese Schädiger dran.
Ich hoffe auf ausgleichende Gerechtigkeit und sie verrecken so elendiglich, wie sie mein Kind leiden ließen.
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