Wachkomaforum

Normale Version: Mehrbedarf für größere Wohnfläche
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Gesetzestext :

Schwerbehinderten kann in Anwendung von § 27 Abs. 4
Satz 2 Nr. 1 Buchst. a WoFG auf Antrag eine zusätzliche
Wohnfläche von 15 m² oder ein zusätzlicher Wohnraum
zugebilligt werden, wenn durch die Art der Behinderung ein
Mehrbedarf besteht. Von einem zusätzlichen Wohnflächen-bedarf
wird insbesondere bei Rollstuhlfahrern ausgegangen.
Darüber hinaus kann die zusätzliche Wohnfläche zugebilligt
werden, die durch die Art der Behinderung notwendig und
deren Notwendigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung
belegt ist