Hilfe bei einem medizinischem Gutachten / Interpretation
#31
liebe ursel
du kennst doch die ärzte.
verlasse dich nicht auf sie,sie lernen nur standart,weil papa auch "arzt" war,sie helfen nicht ,sie wollen geld.
mfg akinom
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#32
Liebe Ursel!

Sicherlich ist es die Härte und auch unverantwortlich wenn Medis verwechselt werden, aber der Staat will es ja nicht anders. Man muss auch notgedrungen die "Gesundheitspolitik" unseres Staates dagegen halten! Finanzen werden gekürzt, Stellen werden gestrichen und und und...!!!
Wenn man sich dann vor Augen hält wieviele Stunden Ärzte und Schwestern unter diesen Umständen meistens arbeiten müssen!!!; dann sind solche Fehler doch vorproklamiert und letztendlich auch menschlich!!!
Wir haben erlebt, das es auch Ärzte und Schwestern gibt die nicht Geldorientiert sind sondern einfach nur super ihre Arbeit machen, sonst hätte unsere Tochter nicht überlebt und dann wären wir heute nicht so weit!

Deshalb müssen wir trotzdem immer auf unsere Schützlinge ganz besonders aufpassen!!!

Liebe Grüße die Berliner!
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#33
Ja, Monika und wirzweibeide. Bisschen zu müde, um zu antworten, aber danke fürs lesen und antworten.

Grüße,
Ursel
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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#34
noch keine hilfe bisher.

ach bitte Heul2
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Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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#35
Hallo,

ich hatte die Gelegenheit, das Gutachten und die zwei Aktenordner des Anfangs der Leidensgeschichte meines Kindes einem Arzt, der mein Kind seit 2004 kennt und den ich bislang nicht zu fragen wagte, zu zeigen.

Ich bin ihm da sehr dankbar, dass er sich die Mühe machte, sich dieses Gutachtens, für das ich so viel Geld hinlegte, mal kurz anzunehmen.

Er sagte mir das, was mir im Moment des Lesens dieses Gutachtens schon klar war.
Es ist minderwertig und oberflächlich, ohne jede Aussagekraft, juristisch gesprochen, ein Betrug.

Der Arzt kann das Gutachten auch fachlich beurteilen, er ist langjähriger Kinderarzt in einer Klinik in Bayern.
Wobei, für das Gutachten braucht es nicht viel Erfahrung, so schmierig ist das.

Ich hatte irrational noch gehofft, dass ich mich täusche.

Schließlich habe ich über ein halbes Jahr, viele lange Monate, nicht nur nichts richtiges zu essen kaufen können, sondern, schlimmer noch, auch außer kostenlose Spaziergänge mit unserem Hund jede Aktivität, jedes gesellschaftliche Leben, sein lassen müssen. Ich habe darunter sehr gelitten.
Heutzutage kostet alles Geld, ich habe viel dafür aufgegeben, mir ein Gutachten leisten zu können, und ich und mein krankes Kind werden so abgespeißt.

Es ist schade, wie unfähig Menschen sind, wie gefühllos, opportunistisch und skrupellos geldgierig.

Ich weiß nicht, wie es jetzt weitergehen soll. Ich weiß momentan nicht weiter.
Für ein anders Gutachten, Kinderneurologie/Kinderintensiv habe ich kein Geld.
Einen Anwalt, speziell Medizinrecht, kann ich ebenfalls nicht bezahlen.
Gerichtskosten für eine Klage beim Landgericht auch nicht, zudem besteht da ein Anwaltszwang.

Gerechtigkeit ist eine Frage des Preises.

Das betrifft auch jeden Leser hier, das kann jedem passieren, tut mir leid, diese meldung, aber das ist so.
Ich habe für mich den Glauben an den deutschen Rechtsstaat, wie er dem Bürger vorgespielt wird, vollständig verloren. Alles ist möglich.


Traurigen Gruß,
Ursel


(Verzeihung, das viele Editieren, wurde unterbrochen)
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#36
Wenn das nachweislich minderwertig begutachtet wurde - kann man da nicht sein Geld zurückfordern? Gibts nicht sowas wie Garantie?
liebe Grüße

Ginome

Tipp
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#37
Ich weiss es nicht.


Betrug wäre so eine juristische Klausel, zum Beispiel. Ihc weiss nicht, was es da noch gibt, vertragstechnisch, also privatrechtlich, Betrug ist strafrechtlich.

Ganz großes Aber: Da gilt dasselbe wie oben beschrieben.

Ich alleine kenne mich zu wenig aus, das heißt, ich bräuchte einen Anwalt. Der will bezahlt werden.
Und dann wären da die Gerichtskosten.
Prozesskostenhilfe wird nicht nur sehr häufig bei nicht überlebensnotwendigen Geschichten gar nicht erst gewährt, selbst wenn dieser unwahrscheinliche Fall einträte, man findet oftmals überhaupt keinen Anwalt, der mit der Minimalstvergütung, die die PKH bedeutet, überhaupt nur den Griffel in die Hand nimmt.
Das ist viel zu wenig Geld.

Bei via-med, der Firma, bei der ich das Gutachten in Auftrag gab, ist auf normalem Wege gar nichts zu machen.
Ich schrieb denen kurz nach Erhalt dieses Erzeugnisses, dass es keinen Kriterien genügen würde. Natürlich keine Reaktion.

Ohne Handlungsspielraum bist du der Dumme. Und eben die Handlungsmöglichkeiten habe ich ohne Geld nicht.

Grüße,
Nikola
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#38
Hallo ursel,

ich weiß nicht genau, wie alt dein Gutachten ist, aber da es ja im weitesten Sinne ein Vertrag zwischen dir und der Firma via-med war, geltend da sicherlich auch bei der Bemängelung die üblichen Verjährungsfristen, so dass du sicher hier schon auf Grund der bereits verstrichenen Zeit kaum Chancen hast.

Ich hatte damals schon mal gefragt, wie das bei deinem Sohn mit der Versicherung ist und du sagtes - glaube ich -, dass es damals keine gesetzliche Krankenversicherung bestand.

Wie ist es denn heute, wer zahlt die Kosten heute? Vielleicht hättest du hier Personen (Behörden), denen daran gelegen ist ihre "Kosten" für deinen Sohn zurückzubekommen. Ggf. wären hier neue Gleder für einen neues Gutachten zu bekommen.

Das Gutachten für meine Mutter hat die Krankenkasse in Auftrag gegeben. Ich konnte meine Fragen auch mit Stellen und sie wurden auch in dem Gutachten des MDK beantwortet. Das Gutachten stellt eindeutig einen Behandlungsfehler fest. So dass ich jetzt hier mit der Krankenkasse zusammenarbeite, um gegen den Arzt vorzugehen. Selbst wenn es ein gerichtliches Verfahren gibt, wovon sehr stark auszugehen ist, glaube ich, das meine Mutter die PKH bewilligt bekommen würde - sofern die Krankenkasse die Kosten nicht ersteinmal vorstreckt, um auch ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Es wird aber noch ein langer Weg sein, da es in Deutschland nicht so einfach ist Ärzt haftbar zu machen. :-(

Du hattest - ich weiß gar nicht ob hier - gepostet, dass die 10 Jahre um sind und alles was die Haftbarmachung eines Arztes angeht vorbei ist. Ich kenne diese Frist auch, aber, wenn es sowieso keine Chance mehr gibt, wieso - sorry, dass ich so forsch frage, willst du dann weiterhin ein neues Gutachten und einen Arzt, der die Krankenakten deines Sohnes beurteilt?

Wäre es nicht besser die Energie zu sparen und in andere Projekte zu steck als in eine sichere Sackgasse (wie es scheint)?

Gruß Eva
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#39
Hallo Eva,

30 Jahre beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatz nach BGB. Schmerzensgeld ist was anderes, 3 Jahre Frist dort, aber auch nur für den Geschädigten. da aber davon ausgeganen werden wird, von Gerichten, dass mein Sohn nichts mehr mitbekommt, würde das bedeuten, kein "Schmerzensgeld" bei Wachkoma, so wie bei Toten auch.
Zudem, die Verjährung tritt erst dann ein, wenn Kenntnis erlangt wurde von der fehlerhaften Behandlung.
Was Kenntnis genau ist, müssen wohl Gerichte entscheiden. Ob Kenntnis ein dumpfer, dringlicher Verdacht ist oder ob Kenntnis den genauen Hergang der Schädigung beinhaltet.
Hier schwierig zu beurteilen. Von Anwälten, zwei an der Zahl, die ich fragte, höre ich nichts gescheites. Gelesen habe ich, dass die Einrede der Verjährung sehr häufig “treuwidrig” sei.

Zu Deiner Anregung wegen chancen etc.: Es geht mir, wie hier auch schon ausgeführt, um Gerechtigkeit. Ich will wissen, was an meinem Kind verbrochen wurde, und da gibt es starke Anhaltspunkte. Geld ist Nebensache. Man leidet sehr an Armut in einer relativ reichen Umgebung, Geld nähme ich von Schädigern meines Sohnes auch im Hinblick auf Lebenserleichterung von ihm auch an, aber wie gesagt, es ist nicht die Hauptsache.

Weiterhin zu Deiner Frage, Krankenkasse ist kein Weg bei uns anders als bei Deiner Mutter und Dir als Angehörige.
Erklärung: Ich war privat versichert, das Sozialamt lehnte bei der Geburt meines Kindes eine Mitversicherung des Neugeborenen in der Privatkasse/Debeka ab, dies hätte einen wie bei Privatkassen üblich einen extra Beitrag gekostet, das war denen zu teuer. Sie sagten, er ist ein gesundes Kind, also lassen wir ihn ohne Versicherungsschutz, und lassen ihn auf Sozialamtsscheinen laufen. Das sind diskriminiende, stigmatisierende Methoden, aber so sind Behörden sehr häufig.
Beim Wechsel meines Kindes mit der neuen Gesetzgebung zu den Harz4 Regelungen und Gesundheitreform, die auch beinhalteten, dass Krankenkassen keine Schwerkranken Sozialfälle mehr ablehnen dürfen, wie es bis dahin der Fall war, kam mein Kind in die GKV, ebenso wie ich auch, ich von Privat zu GKV, er von Soz.hilfe zu GKV.

Diese gesetzliche Krankenkasse fragte anfänglich an, als sie sahen Uniklinik Freiburg und fünf Jahre (damals) her, wollten Sie sich nicht engagieren, zwecks Prüfung un evt. Geltendmachung von Ansprüchen meines Kindes.

Auch die Schlichtungsstelle der Sowiso (?) berief sich auf eine Frist von fünf Jahren, die damals gerade abgelaufen war.
Bitte beachte, dass ich in der Hauptsache jeden Tag eine Krankenpflege von ca 19 Stunden absolvieren muss, viel Theapie für ihn ermögliche. Viele Andere Angelegenheiten, die mir aufgedrückt werden, erledigen muss, ohne dass mir jemand hilft. Das ist mehr als intensiv. Ich hatte kein Internet damals und las mir das medizinische Fachwissen über Lehrbücher an, die ich mir monatlich je eins von der Sozialhilfe vom Munde absparte. So kamen die fünf Jahre zustande. Ich kann versichern, dass ich nicht im Ansatz untätig war in der Sache, ganz im Gegenteil.
Aber ich wollte auch nicht Anschuldigungen ins Blaue hinnein in den Ring steigen, das ist vielleicht ein hoher Anspruch, aber so bin ich.

Mit dem Gutachten von der Firma viamed und die Vertragshaftung bei fehlerhafter Ausführung, nenne ich es mal laienhaft, stimme ich Dir zu, das ist zu lange her und hätte ich sofort reklamieren sollen.

Jedoch, da gilt was ich Ginome schon schrieb, du hast keine Chance ohne Rechtskenntnisse.
Und ich muss hier eine sehr zeitaufwändig Pflege leisten, bei der mir niemand hilft, und Schlaf brauche ich auch täglich. Ich habe nicht nur kein Geld für einen Anwalt, der mir Arbeit abnehmen könnte, ich habe keine Zeit, mich kundig zu machen und selbst Klagen einzureichen.

Darf ich fragen, wie bei Deiner Mutter genau der Behandlungsfehler festgestellt wurde und wie ihr mit Gutachten und Gericht verfahren seid.
Die Krankenkasse hat also das Gutachten aufgrund von Fragwürdigkeiten beauftragt, und der Gutachter war integer genug, einen solchen auch nach Prüfung festzustellen?
Wie kannst Du seelisch damit umgehen, gesetzt den Fall, der Behandlungsfeher hat zu dem anhaltenden Wachkoma Deiner Mutter geführt. Ich stelle mir das so schwierig vor. Wenn die Fragen zu persönlich sind, entschuldige bitte.

Ein längerer Text, tut mir leid. Aber Deine Fragen finde ich gut, und zeigen mir, dass Du dich auskennst, vielen Dank dafür.


Liebe Grüße,
Ursel
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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#40
Hallo ursel,
ich habe leider wenig Zeit, da ich von der Arbeit auf dem Weg zu meiner Mutter bin und dann gleich Koffer packen muss, da es heute Nacht in den Urlaub für 2 Wochen geht.

Ich wollte dir auf keinen Fall Untätigkeit in den letzten Jahren vorwerfen. Ich ziehe den Hut, dass du dass alles so packst.

Zu dem Verfahren mit meiner Mutter, dem Gutachten und meine persönlichen Gefühle würde ich dir gern nach meinem Urlaub einige Sätze mehr schreiben.

liebe Grüße
eva
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