Hilfe bei einem medizinischem Gutachten / Interpretation
#11
Hallo Neni, hallo Ginome,

nicht so durcheinander. Ich sprach von Chloralhydrat alle 2 Stunden in der Klinik auf der Intensivstation, genauer zwischen dem 19. und dem 24. Behandlungstag.

Damit hatte ich Bea geantwortet, die etwas von Ruhigstellen postete.
Ich hatte das urspünglich nicht einmal angesprochen.
Meine Meinung, bitte sehr: ich halte es für tendenziell kriminell. Ob jemand an das Bett gefesselt wird, wofür es eine richterliche Genehmigung braucht (was oftmals ignoriert wird) oder ob der zu Behandelnde chemisch ruhig gestellt wird, ist nur ein Unterschied in der Methode.
Aber beurteilen, ob das Ruhigstellen meines Sohnes kausal zu der anhaltenden Schädigung meines Kindes führte oder diese Fehlbehandlung, und als solche sehe ich sie absolut, nur unterstützend wirkte, was den "outcome", also die schwere Hirnschädigung meines Sohnes angeht, kann ich nicht.

Warum glaubt Ihr, dass ich ein Gutachten in Auftrag gab? Mal nachdenken.

Mir ist kein Grund ersichtlich, der es evtuell erforderlich machte, über eine Woche hin meinen Sohn systematisch dermaßen "abzuspritzen".
(Das Trapanalkoma ist ein anderes Thema). Ich war die Zeit anwesend, Augenzeuge, neben Anderen.
Da war kein "Krampf", Status epilepticus, oder auch nur Unruhe, keinerlei Eigenbewegungen, Schreien oder sonstwas, sondern ein tiefes Koma.
Das Hirmödem, welches die Klinik meiner Ansicht nach falsch behandelte, hatte sich zurückgebildet.

Also nichts mit Ruhigstellen, damit der icp-Wert nicht nach oben geht.
Nichts von dem, was Ginome oder Bea meinten.
Daher muss ich zwingend annehmen, dass bei den Beteiligten niedere Beweggründe die Motivation zu der Chloralhydrat-Orgie waren.

Kennt jeder, entweder aus eigenem Tun oder aus der täglichen Beobachtung: Zum Oberindianer hin buckeln, nach unten schikanieren.

Wenn dieses Verhalten "normale" Ausmaße überschreitet, dann nennt man es nicht mehr Stichelei oder neu-deutsch Mobbing.
Dann geht ein solches Verhalten, den Anderen zur eigenen Befriedigung diversen Torturen zu unterwerfen, schnurstracks in den Sadismus über.

Und genau diese sadistische Motivlage erkenne ich in dem Verhalten des Klinikpersonals.
In größeren Kollektiven wie einem Klinikbetrieb ist das vergleichsweise einfach und gar nicht mal so selten.

Wer kennt keinen Pfleger, der bei Anwesenheit der Gurus Ja und Amen sagt, sobald er alleine ist, dem Patienten mal ein paar verpasst? Und sei es medikamentös.
Das gibt es natürlich auch in systematischer Ausführung. Dann wird kollektiv das Hausschema durchgezogen. Und man kann nur sehen, dass man als potenzielles "Opfer" die Beine schnell genug in die Hand nimmt und gehen kann.
Tut mir leid, aber das ist die Wahrheit.


Die Ausgangsfrage in diesem Thread war, ob mir jemand helfen könne, die Krankenakte meines Kindes in der Zeit der Intensivbehandlung besser zu verstehen.
Daran angeschlossen die Frage, ob das Privat-Gutachten, welches ich in Auftrag gab und mit 2600 Euro bezahlte, nicht eine Farce ist.
Selbst als med. Laie kann ich Widersprüchlichkeiten im Gutachten selbst und vor allem überhaupt keine Eigenrecherche/ Desinteresse an den dokumentierten Behandlugen / den offenen Fehlbehandlungen meiner Meinung nach / erkennen.
Das war hier die Frage.


Wie Du jetzt auf Deine Frage kommst, Neni, ob mein Kind jetzt keine Medikamente oder Therapien bekommt, ist mir etwas schleierhaft.

Antwort: Mein Kind bekommt sehr dezent Medikamente. Wenn ich das für erforderlich halte.
Im Moment sind das Dronabinol Tropfen zweimal täglich, bei Bedarf Morphin Tropfen dazu.
Movicol oder ein salinisches Klysma wenn nötig. Dazu Magnesium als Ergänzung.
Mit Therapien sieht es komplizierter aus. Sie sind jedenfalls nicht in dem Umfang, der meinem Sohn ermöglichen würde, wesentliche Fortschritte zu machen.

Man darf auch die Schäden, die ihm durch die Fehlbehandlung zugefügt wurden, nicht unbeachtet lassen.
Sein Gehirn kollabierte unter der Krankenhausbehandlung. Inwieweit die Schäden zu groß sind, um ein Erwachen realistisch werden zu lassen, wer weiß es?

Eine der Fragen, weshalb ich das Geschehen gerne juristisch aufklären lassen möchte.

Freiwillig wird sich kein Arzt von damals dazu äußern, was genau passiert ist.
Warum zum Beispiel er in der dritten Nacht, als ich vor Türe wachen musste, da das Personal auf ihren "Besuchszeiten" bestanden, mutmaßlich nochmals reanimiert wurde, laut den dokumentierten Medikamenten, dem Krankheitsverlauf und meiner starken inneren Stimme nach - die Nacht werde ich nie vergessen - und, und, und so viele Fragen mehr.

Ich möchte eine Antwort auf diese Fragen.

In jeder Hinsicht.

Ich bestehe nicht nur auf meinem juristischen Recht, sondern sehe es als eine moralische Verpflichtung der behandelnden Personen, mir bis hinein in das allerkleinste Detail, zu offenbaren, was genau meinem Kind widerfuhr.


Viele Grüße,
Ursel
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Antworten
#12
Daß viel falsch gelaufen ist stelle ich ja gar nicht in Abrede.
Ich denke nur, daß es niemand mit voller Absicht macht nur um den anderen zu quälen. Es ist einfach Unwissen, Fahrlässigkeit oder übertriebene Sparsamkeit.

Ein Arzt, der mit sadistischen Motiven Patienten quält, dürfte imo sehr schnell die Kündigung erhalten und auf dem "freien Markt" würden ihm die Patienten davonlaufen.
liebe Grüße

Ginome

Tipp
Antworten
#13
Ginome, zu viel ist schief gelaufen, um es entschuldigen zu können.


Hier hat es einen kalt erwischt:

http://www.zeit.de/2008/48/LS-Prozess

Ein Mann liegt im Koma, die Medizin ist machtlos. Sein Bruder schaltet die Geräte ab. Nun steht ein Arzt vor Gericht

Sein ganzes Berufsleben hat der Arzt Schwerstbehinderten gewidmet, denen, die seine Fachkollegen längst aufgegeben hatten.
Im Studium war er ein Überflieger, der neben der Medizin noch Zeit für Staatsexamina in Germanistik und Sportwissenschaften fand und über russische Sprachwissenschaft promoviert wurde.
In seinem Fach, der Neurophysiologie, hat er es zum Chefarzt, zum Titel eines Professors und zu einem Bundesverdienstkreuz gebracht; er galt als Koryphäe von internationalem Rang.
Nun sitzt er auf der Anklagebank des Landgerichts Magdeburg.
Aktive Sterbehilfe wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, juristisch formuliert: Totschlag in Mittäterschaft.

(.....)

Fortschritte gab es auch in Magdeburg kaum. Zwar gelang es den Therapeuten, den Mund ihres Patienten um einige Millimeter zu öffnen, aber die Behandlungsziele – selbstständige Atmung und eine wenigstens minimale Kommunikationsfähigkeit – erreichten sie nicht. Nach einem guten halben Jahr verschlechterte sich Tims Zustand.
Sein Gehirn schwoll an, er fiel ins Koma. Sein Tod konnte nur durch eine einwöchige Narkose abgewendet werden.
Wäre Tim Deutscher, hätte man ihn in ein Pflegeheim verlegt, wo er wahrscheinlich nach kurzer Zeit verstorben wäre.

(...)

Als der Alarm ertönte, beobachtete der Chefarzt an seinem Monitor, wie Tims Herzlinie unregelmäßig wurde; bald zeigte sie keine Ausschläge mehr.
Er wartete zehn Minuten. Dann hielt er mit einer Kerze Totenwache am Bett des verstorbenen Patienten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist er zu diesem Zeitpunkt bereits ein Totschläger.

(...)
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Antworten
#14
Leider hat sich nieman gemeldet, der mir bei meinem Herzensanliegen behilflich sein könnte. Wäre so schön, könnte das doch mal sein.

Hier drei Leserbriefe zu dem oben eingefügten, lesenswerten Artikel aus der "Zeit":

Fr.Dr.Ingrid Zundel aus Heidelberg schreibt:

Wieder sind es Richter in Deutschland, die wahnwitzige Urteile fällen, die an der Realität und Menschenwürde vorbeigehen.
Wir brauchen solche umfänglich gebildeten und vielfach bewährten Ärzte wie den Chefarzt S., der den Mut hat, ein völlig zerstörtes Leben sich aushauchen zu lassen und nicht im Koma weiterhin künstlich zu verlängern.

Was ist christliche Ethik wert, die Gott ins Handwerk pfuscht?

Selbst wenn der junge Brite Deutscher gewesen wäre und in ein Pflegeheim oder Hospiz eingeliefert worden wäre, würde man ihn im Koma weiterhin künstlich beatmen und ernähren, und es ist nicht gesagt, dass er im Alter von 26 Jahren mit starkem Herzen bald stürbe. Die Tochter meiner Freundin liegt nun das zweite Jahr im Hospiz im Koma, das Gehirn ist nachgewiesenermaßen zerstört, würde sie erwachen, wäre sie ein Kretin. (Anmerkung von mir, unglaublich, diese Wortwahl, sowas darf praktizieren)
Der Alten Mutter aber pfändet man von der Rente alles bis aufs Existenzminimum weg, damit die Tochter weiterhin am Leben erhalten wird und das Hospiz seine Kosten erhält.Die Mutter, knapp 80, ist nur noch ein Schagtten ihrer selbst. Ist das christlich und menschlich?


Dr.S (anonym)

Die Auswirkungen auf den klinischen Alltag im Falle ein schulidgmachung des Arztes wegen Totschlags kämen einer Tragödie gleich.
(...)
Wenn es einen Paragrafen gäbe, der das unnötige Verlängern des Leidens eines Patienten als Straftat formulieren würde - wir Ärzte stünden alles vor Gericht.

Wann wird endlich einmal der Wille des Menschen die Würde, für die wir in unseren endlosen Schichten in der Klinik kämpfen, beachtet?
Wann wird die Rechtsprechung verstehen, wie sehr trotz unserer fantastischen Medizin der menschliche Körper und auch der Geist eines todkranken Patienten einer Limitierung ausgesetzt sind, die wir künstlich um Ewigkeiten verlängern müssen - da es die Rechtsprechung so will. Hippokrates würde sich im Grabe wälzen.


Prof.Johannes Jörg meint:

Einem todkrankem im komatösen Status und mit infasuter Prognose beim Sterben zu helfen sollte Pflicht jedes Arztes sein.

Dies gilt insbesondere, wenn die Mutter als Betreuerin diesem Sterbewunsch druch Weglassen der maschinellen Beatmung zugestimmt hat.
Juristen in Deutschland nennen dies "passive" Sterbehilfe und befprworten dies ausdrücklich, da künstlichle Ernährung und Beatmung gegen den Willen des komatösen Patienten eine rechtswiedrige Handlung ist / Urteil des BGH
(..) Ich selbst habe mir solche lebenswichtigen Entscheidungen immer personlich einschließlich ihrer Durchführung vorbehalten und würde die Übergabe dieser Aufgabe an nachgeordnete Mitarbeiter oder gar Familienangehörige als unärztlich ansehen.
Aus diesem bedauerlichen Ablauf aber den juristischen Tatbestand des Totschlages in Mittäterschaft zu formulieren, kann nur Personen einfallen, die solche menschlichen Belastungen noch nie auch nur annähernd miterlebt haben.

Soweit, so schlecht. Ich wünsche allen schöne Festtage und ein gutes neues Jahr,

Ursel
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Antworten
#15
Die Rede war von Prof.Schönle, die Gerichtsreporterin vom "Spiegel" Gisela Friedrichsen behauptet, dass Intrigen in der Klinik den verantwortlichen Chefarzt Schönle vor Gericht zerrten.

Leider ist der Artikel nicht im Netz, ich zitiere nur einen Abschnitt:

Wie kam es also zu einer Totschlagsanklage?

Nach Tims Tod gab es Gerüchte in der Klinik. Schwelende Konflikte brachen plötzlich aus, Intirgen wurden gesponnen.
Ein Oberarzt, der selbst gerne Chef geworden wäre, sah die Gelegenheit gekommen, den "Wessi" Schönle in Misskredit zu bringen.
(...) Der Klinikbetreiber wiederum schätzte zwar die Leistungen und das internationale Renommee seines Chefarztes, nicht aber offenbar dessen Versorgungsnsprüche, die bald auf die Klinik zugekommen wären.
Dazu kamen Verflechtungen mit der Pharmaindustrie, denen der Chefarzt im Wege stand.
Einer der zur Anklage beitragenden Oberärzte etwa nahm Studien an einwilligungsunfähigen Patienten vor, die Schönle als nach seiner Auffassung ethisch unzulässig zu verhindern suchte.

Anmerkung: Das ist meinem Sohn auch hinter meinem Rücken geschehen. Prof. Korinthenberg besorgte meinem Kind das Präparat Akatinol Memantine, ein Mittel, das weder zugelassen war noch jemals für diesen Zeck im Handel war. Es existiert heute auch nicht mehr.
Zur gleichen Zeit forschte die Neurologische Klinik in Freiburg im Auftrag einer Pharmafirma mit der Substanz "Akatinolmemantine" an Ratten.
In der Hoffnung ein Alzheimermittel auf den Markt bringen zu können. Ist ein großer Markt bei Demenz.
Diese kriminelle Medikamentenstudie der Universitätsklinik Freiburg an meinem komatösen Baby ist ebenfalls selbstredend ungesühnt.
.

Weiter im Text: ...Doch die Klinik erteilte die Erlaubnis. Es gab Streit, Unstimmigkeiten, alte Seilschaften, so sieht es aus, taten sich wieder zusammen.
War es Neid auf den aus dem Westen kommenden Bundesverdienstkreuz-Träger Schönle, dem es rasch gelungen war, die Klinik in ein Zentrum mit internationaler Bedeutung zu verwandeln? Einzelne Mitarbeiter fühlten sich dabei angegriffen.

Auf Drängen des Klinikbetreibers erstattete Schönle Selbstanzeige. Oberstaatsanwalt Staufenbiel war am Zug. Die Liste seiner Fehlentscheidungen ist lang....
(...)
Der Ärzteschaft signalisiert die Staufenbiel-Anklage, das eigene Risiko bei der Sterbebegleitung mehr zu bedenken als den Patientenwillen. Welcher Arzt wird künftig bei einer künstlichen Lebensverlängerung noch fragen, was der Patient wohl wünscht, wenn ihm Kündigung, jahrelange Ermittlungen, Festnahme und ein öffentlicher Prozess drohen? Insofern hat der Oberstaatsanwalt doch Rechtsgeschichte geschrieben.

Der Spiegel" nr.52/2008
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Antworten
#16
Um den Abschluss des Prozesses noch kurz zu posten / hat mit meiner eingangs gestellten Frage nur am Rande zu tun, ist aber nicht gänzlich uninteressant:

Spiegel 1/2009 / Zwei wegen passiver Sterbehilfe angeklagte Ärzte sind wegen erwisener Unschuld freigesprochen worden.

Das Landgericht Magdeburg urteilte am vergangenen Moantag, dass sich der ehemalige Chefarzt des Neurologischen Rehabilitationzentrums Magdeburg, Paul Walter S., und der Stationsarzt Frantisek K. im Zusammenhang mit dem Tod eines schwerverletzten 26jährigen im Jahr 2004 korrekt verhalten hatten.

Oberstaatsanwalt Sebastian Staufenbiel entschuldigte sich bei den Angeklagten: "Sie sind unschuldig, Sie wurden auch unschuldig angeklagt, und ich schulde Ihnen die Feststellung, das Sie ehrenvolle, verdiente Ärzte sind".

_______


Meine Frage, ob es einen kenntnisreichen Menschen gibt, der mir bei der Beurteilung der Krankenakte meines Sohnes helfen kann, ist immer noch ungelöst.
Bitte helfen Sie, falls Sie können.

Beste Grüße,
Ursel
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Antworten
#17
Guten Morgen Ursel,

ich weiß nicht, ob es bei dir möglich ist bzw. Sinn macht, aber was sagt den die Krankenkassen zu deinem Problem? Diese "Tolle" Institutionen (-meine Erfahrungen mit den Krankenkassen sind eher negativ-) sind doch immer daran interessiert Kosten zu sparen und auf andere abzuwälzen. Gab es von deren Seite nie eine Anfrage wegen Fehlverhalten/ Behandlungsfehler der Ärzte, um Regressansprüche geltend zu machen.

Zumindest hättest Du hier (erstmal) keine eigenen Kosten für einen Anwalt, aber ich weiß nicht, inwieweit dieser Weg ein Risiko der Versagung laufender Krankenkassenkostenzusagen beeinflusst.

Ich weiß, dass es schwer ist, Ärzten irgend einen Fehler nachzuweisen und auch schwer einen Anwalt zu finden, der sich der Sache annimmt.

Wie sieht es den aus, hattest Du schon mal einen Anwalt? Ich weiß nicht, ob Dir bekannt ist, dass Dir unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Beratung bei einem Anwalt von dem Staat bezahlt werden (Beratungshilfe). "Eigentlich" darf ein Anwalt solche Mandate auch nicht ablehen (unter bestimmten Voraussetzungen schon - arbeitsmäßige Auslastung der Kanzlei usw.). Für den Fall eines Rechtsstreits könnte man Prozesskostenhilfe beim Staat beantragen. Diese Prozesskostenhilfe wird leider nur bei einem berechtigten Rechten bewilligt, d.h. wenn der Richter oder Rechtspfleger der Ansicht sind, dass die Sache nicht Hand und Fuß hat, versagen Sie die Prozesskostenhilfe.

Ich gehe davon aus, dass Du die Betreuung allein hast? Vielleicht solltest du dich mal - falls noch nicht geschehen - an einen Betreuungsverein in Deiner Nähe wenden. Mir wurde letztens bei der Verpflichtung zur Betreuerin meiner Mutter gesagt, dass es überall in Deutschland diese Vereine gibt. Dort sind sowohl eherenamtlich Betreuer, als auch gesetzlich bestellte, mit denen man Erfahrungen austauschen kann und sich Rat holen kann. Es gibt kostenlose Sprechzeiten und Veranstaltungen besonders für eherenamtliche Betreuer, damit diese sich über ihre Rechte und Pflichten informieren können usw.

Eine andere Möglichkeit - ohne Dir irgendwie nahetreten zu wollen - was hältst Du von einer Rechtsanwältin als Betreuerin oder einen Rechtsanwalt für Deinen "Schützling". Man könnte ja auch vielleicht eine Kombination von euch beiden als Betreuer versuchen. Die Kosten für einen gesetzlich bestellten Betreuer zahlt bei geringem Vermögen/Einkommen der Staat soweit ich weiß. Vielleicht hättest Du hier einen Chance Dein Anliegen zur Prüfung der Sache in fachliche Hände zu geben.

Ich glaube, Du könntest Dir auch einen Anwalt/Anwältin suchen und wenn dieser/diese damit einverstanden ist ggf. als zusätzlichen Betreuer beim Vormundschaftsgericht benennen. Auf jeden Fall, gibt es dann für alle rechtlichen Probleme Deines "Schützlings" einen Mann/ eine Frau vom Fach.

Sorry für die vielleicht nur kurz angeführten Gedanken, ich bin leider nur noch selten am Abend im Netz und mache das jetzt meistens von der Arbeit - aber die wartet jetzt auch schon wieder auf mich.

Also bei Rückfragen, - und sonst auch - versuche ich Dir gerne zu helfen und schnell zu antworten.

Lieben Gruß
eva
Antworten
#18
Hallo Eva,

danke für Deine Antwort. Später melde ich mich ausführlicher.

Liebe Grüße,
Ursel
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Antworten
#19
Liebe Eva,

kurz, ich habe mich von der Operation letzte Woche nicht erholen können.

Mein Interesse geht dahin, die damals meinen Sohn behandelnden Ärzte für ihr Fehlverhalten, welches zu dem Wachkoma meines Kindes mit ziemlicher Sicherheit führte, belangen zu können.
Sie haftbar zu machen und wen möglich, einer Bestrafung zuführen zu können. Ich möchte wissen, was genau meinen Sohn so geschädigt hat.

Anwälte hatte ich einige gefragt, da ist das Geld die ausschlaggebende Motivation für die Herrschaften.
Einer, der mich viel Zeit und die Verjährung kostete, durch falsche Aussagen zu eben der Verjährung, lief mir gerade vor zwei Stunden vor das Auto hier in der Stadt.
Braun gebrannt, in edles Tuch gehüllt, mit selbstzufriedenem Grinsen auf seinem Gesicht.
Keine Sorge, ich fand die Bremse, aber mit Bedauern.

Ansonsten habe ich hier gegen verschiedene Behörden im Moment Klagen laufen, nicht von übergeordneter Bedeutung, aber alles zeit- und arbeitsintensiv, da ich das alles alleine machen muss. Gestern unterhielt ich mich noch mit einem Anwalt über die verschiedenen Anliegen, er beriet mich auch, lehnte aber ab, die Dinge für mich zu erledigen.
Da habe ich auch Verständnis, das ist alles mehr oder weniger aufwändig für wenig Ertrag.
Schikane von den städtischen Behörden. Arbeitsamt etc. Wenn man kein Geld hat, kann man auch keines verschenken, an eben diese Behörden, die ja sehr erfinderisch sind, sich Gebühren einfallen zu lassen. so dass man klagen muss.
Sehr belastend, da alles neben der kontinuierlichen Pflege meines Kindes zu bewältigen ist. Keine Hilfe, keine Solidarität, aber immer neue Forderungen, was ich alles tun soll.
Kalt, kälter, Deutschland.

Das hilft mir alles nicht weiter, was die Erforschung angeht, was mit meinem Kind auf der Intensivstation so falsch lief, dass er sich seit 10 Jahren im Koma befindet.

Wenn ich mehr Zeit finde, stell ich mal einen Text ein von einem Jungen, der vor 14 Tagen auch in der hiesigen Uniklinik behandlet wurde, viel, viel länger tot war, reanimiert wurde und sich nun auf dem besten Wege der vollständigen Genesung befindet.

Erzähle mir keiner, dass das eine Wunderheilung oder ähnliches war.
Bei meinem Sohn haben Assistenzärzte alle Mätzchen ausprobieren dürfen. Dafür habe ich Belege.
Er war Versuchkaninchen.

Die Ärzte haben sich bei mir verrechnet, dachten nach Schema F. Die Klinik merkte schnell ihren Fehler, und wollte meinen Sohn nach den zweifelhaften Vorkommnissen dann schnellstmöglich loswerden. Da war Ihnen auch jede Möglichkeit recht.

Für die Geschehnisse habe ich mich an mehrere Anwäte gewand.
Bei besagtem oben Genannten hieß es nach nicht mal einer Minute der Schilderung von mir: " Das ist bei Ihnen ja psychisch bedingt." Traumatisierung.
Es ist ein komplizierter medizinischer Sachverhalt, wenn man sich damit nicht beschäfigen möchte, für kaum Geld als Honorar, soll man das offen sagen und nicht das Gegenüber demütigen.

Ich hoffte nach dieser Erfahrung und mehreren unbestimmtem Larifari-Antworten von Anwälten auf ein aussagekräftiges Gutachten.
Das was ich mit 2700 Euro, für die ich ein halbes Jahr sehr ärmlich leben musste, um sie zu sparen, bei einer Firma in Auftrag gab.
Es ist so defizitär, es ist so blamabel.
Ich stellte es hier herein, in der Hoffnung auf kompetente Erkundung, okay, hier ist ja nicht viel los, aber eine kleine Hoffnung war da.

Verstehst Du jetzt, was mein Anliegen ist? Ich will die Wahrheit wissen.

Anwälte helfen nur wenn sie bezahlt werden, Prozesskostenhilfe, wie du angesprochen hast, ist denen nicht genug, abgesehen davon wird sie nicht so weiteres bewilligt. Das ist einfach so, Anwäte sind nicht Mutter Teresa.
Man benennt in Kennerkreisen zu Recht unser deutsches Justizsystem auch eine Zwei-Klassen-Justiz.
Wer hier widerspricht, hat keine Erfahrung. Ich habe sie, fragt mich.

Geld ist der entscheidende Faktor. Durch die andauernde Pflege meines Kindes sind mir alle Hände gebunden.

Ein kurzer Abriss für heute, ich könnte ganze Abende die vielen Aspekte der medizinischen Behandlung meines Sohnes beleuchten.
Aber ich möchte für heute beenden.

Danke für Dein Interesse, melde Dich mal wieder,
Ursel
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Antworten
#20
Hallo ursel,

Das mit der Kostentragung durch den Staat für Anwälte, denen das dann womöglich noch zu wenig für ihre Arbeit ist, ist eine Sache, aber was ist mit den angesprochen derzeitigen Kostenträgern - wie die Krankenkasse?

Hat die kein Interesse die Kosten für Pflege usw. auf eine Versicherung einer Klinik abzuwälzen?

Hast du schon mal über den Vorschlag mit der Unterstützung durch einen amtlichen Betreuer nachgedacht oder vielleicht auch schon mal ausprobiert?

Sorry, wenn ich jetzt vielleicht zu persönlich werde, aber du musst darauf ja nicht anworten. Mich würde mal interessieren, wie du das alles psychisch, physisch und finanziell schaffst?. Von welchen Behörden bekommts du den Unterstützung für deinen Sohn und dich.

Ich fand/finde allein schon den Behördenwust in unserem Land schon wahnsinnig kompliziert und zeitaufwendig, hinzu kommt dann noch die Zeit, die man für seine Familie und den betroffenen Angehörigen - in meinem Falle meine Mutter - nehmen möchte.

Du sagtst, du hattest eine OP, wer kümmert sich denn jetzt um deinen Sohn? Du machst dass doch nicht alles alleine, sondern hast hoffentlich Hilfe von einem Pflegedienst.

Also ursel wenn du mal Zeit hast, dann antworte einfach, wenn nicht heute oder morgen, dann einfach wenn Zeit ist.

Alles Gute
eva
Antworten


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Hilfe! jessi_14_01 2 16.894 12.01.2015, 21:35
Letzter Beitrag: jessi_14_01
  Hilfe bei Pflegedienst Suche Glück1976 4 18.531 06.02.2014, 21:44
Letzter Beitrag: ThomasFalk
  Bitte um Hilfe und sagt was dazu stone773 1 9.612 05.06.2011, 11:49
Letzter Beitrag: ingod

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste