BGH-Urteil / lebensverlängernde Maßnahmen
#1
damit ein klares bild geschaffen wird. Man sollte sich voher überlegen, was mit einem passieren soll, wenn man hilflos in die Fänge der Medizin, der Hilfsmittelmafia, den mehr oder weniger wohlmeinenden Verwandten landet, so man das Pech hat.

Hier die momentane rechtliche Situation:

Bundesgerichtshof zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten

Der jetzt 72-jährige Betroffene erlitt im November 2000 infolge eines Myocardinfarktes einen hypoxischen Gehirnschaden im Sinne eines apallischen Syndroms
Seither wird er über eine PEG-(Magen-)Sonde ernährt; eine Kontaktaufnahme mit ihm ist nicht möglich.
Der Sohn des Betroffenen, der zum Betreuer u.a. für den Aufgabenkreis "Sorge für die Gesundheit des Betroffenen, ... Vertretung gegenüber ... Einrichtungen (z.B. Heimen) ..." bestellt wurde, verlangt, die künstliche Ernährung seines Vaters einzustellen, da eine Besserung des Zustandes seines Vaters nicht zu erwarten sei. Die Ehefrau und die Tochter des Betroffenen unterstützen diese Forderung.
Der Betreuer verweist auf eine maschinenschriftliche und vom Betroffenen im November 1998 handschriftlich unterzeichnete Verfügung, in der es u.a. heißt:

"Für den Fall, daß ich zu einer Entscheidung nicht mehr fähig bin, verfüge ich: Im Fall meiner irreversiblen Bewußtlosigkeit, schwerster Dauerschäden meines Gehirns oder des dauernden Ausfalls lebenswichtiger Funktionen meines Körpers oder im Endstadium einer zum Tode führenden Krankheit, wenn die Behandlung nur noch dazu führen würde, den Vorgang des Sterbens zu verlängern, will ich: - keine Intensivbehandlung, - Einstellung der Ernährung, ...".


Die Oberlandesgerichte Frankfurt und Karlsruhe hatten zuvor ausgesprochen, daß die Einwilligung des Betreuers eines selbst nicht mehr entscheidungsfähigen, irreversibel hirngeschädigten Betroffenen in den Abbruch der Ernährung mittels einer PEG-(Magen-)Sonde anlog § 1904 BGB der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedürfe.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht verneint eine Genehmigungspflicht; es hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.


Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat für den vorliegenden Fall die Notwendigkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Zustimmung bejaht.
Er hat dabei zur Zulässigkeit lebenserhaltender oder -verlängernder Maßnahmen allgemein Stellung genommen und auch die Bedeutung sog. Patientenverfügungen unterstrichen:

Sei ein Patient einwilligungsunfähig und habe sein Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen, so müßten lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies seinem zuvor - etwa in Form einer sog. Patientenverfügung - geäußerten Willen entspreche. Dies folge aus der Würde des Menschen, die es gebiete, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage sei.
Nur wenn ein solcher erklärter Wille des Patienten nicht festgestellt werden könne, beurteile sich die Zulässigkeit solcher Maßnahmen nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten, der dann individuell - also aus dessen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen - zu ermitteln sei.

Sei - wie hier - für den Patienten ein Betreuer bestellt, so habe dieser dem Patientenwillen gegenüber Arzt und Pflegepersonal in eigener rechtlicher Verantwortung Ausdruck und Geltung zu verschaffen.
Seine Einwilligung in eine ärztlicherseits angebotene lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung könne der Betreuer jedoch nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts wirksam verweigern. Für eine Einwilligung des Betreuers und eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichts sei allerdings kein Raum, wenn ärztlicherseits eine solche Behandlung oder Weiterbehandlung nicht angeboten werde - sei es daß sie von vornherein medizinisch nicht indiziert, nicht mehr sinnvoll oder aus sonstigen Gründen nicht möglich sei.
Die Entscheidungszuständigkeit der Vormundschaftsgerichte folge aber aus einer Gesamtschau des Betreuungsrechts und dem unabweisbaren Bedürfnis, mit den Instrumenten dieses Rechts auch auf Fragen im Grenzbereich menschlichen Lebens und Sterbens für alle Beteiligten rechtlich verantwortbare Antworten zu finden.


Beschluß vom 17. März 2003 - XII ZB 2/03

Karlsruhe, den 10. April 2003

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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#2
wem daran gelegen ist, im Vorfeld alle Vollmachten besorgen, wenn die Diagnose da ist, zählt der eigene Wille nichts mehr.

Ob man es den Geiern, den elenden Profithaien, Kotz
sei es in den Kliniken, in den Pflegeheimen oder den Pharmavertreten so leicht machen soll, muss jeder für sich alleine entscheiden...

Unten die brauchbarste mir bekannte Variante, vor allem, weil sie alle benötigten Formulare umfasst, also PV, Bertreuungs- und Vorsorgevollmacht. Wichtig!

http://www.slaek.de/60infos/20pat_verfue...rmpatv.pdf

Gruß,
Ursel
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Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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#3
Hallo Ursel !
Schwiegervater hatte diese Verfügung noch im Krankenhaus mit einer Notarin Unterschrieben,aber leider war es so das mein Mann und Schwiegermama nicht loslassen wollten,beide wollten alles probieren um ihn so lange wie möglich am Leben zu erhalten,ich konnte das nicht mehr mit ansehen ,Vatern hatte abgeschlossen denn er wusste was kommt ,aber alle andern konnten nicht.ich habe dann mit dem Arzt da gesprochen und die sahen nur eine Chance ,ihn Nachhause zu entlassen,somit haben sie das Finale Stadium eingeleitet.Und Muttern und mein Mann sowie mein Schwager konnten nichts mehr machen.

Wir hatten da glück das die Ärzte noch nicht die Sonde gelegt hatten ,denn vatern war auch noch ansprechbar und konnte sie somit verweigern ,alle anderen wollten eine Sonde haben.

Jetzt hat er seine Ruhe und muss sich nicht mehr Quälen,aber das was du da schreibst ist so ,ich habs schon mitterlebt ,der Patient hat eine verfügung und die ist für die Katz,viel Geld für diese verfügung rausgeworfen ,und am ende nutz sie nichts.

Es Grüsst dich Mike,s Mama Gaby
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#4
Hallo Gaby,

meinen Respekt. Du bist eine starke Frau mit Durchsetzungsvermögen. So eine Situation ist sehr schwierig.
Die Angst vor dem Tod ist zu stark oft, denke ich mal ganz unbefangen.

Ist es nicht so, einmal in der Klinik - und zu allem Übel noch Angehörige aum Halse, die ihr eigenes Süppchen kochen möchten - hat der Kranke die Wahl zwischen Pest und Cholera.

Nachdem ich gesehen habe, was mit hilflosen Menschen in Kliniken, Rehaeinrichtungen, die diese Bezeichnung in keiner Weise verdienen und Heimen geschieht, habe ich nicht die geringste Lust, in eine Abhängigkeit von Pflegepersonal und Ärzten zu gelangen. Vorsichtig formuliert.

Und was man weitergehen hört, entweder werden die Leidenen vor dem unvermeidlichen Tod noch ausgenommen wie die berühmte Weihnachtsgans, durch Operationen, auch durch Anfänger, die brauchen Übung und eine Fallzahl für die weitere Karriere, Arneimittelstudien....
Zwischengelagert im Heim für einen Tagessatz von 500 Euro.
Da greifen die Hilfsmittel-Schacherer und der Pflegeheimkonzern die Tausender ab.
Und die Menge machts.

Oder ist das jetzt zu negativ gedacht?

Gruß,
Ursel
http://www.huahinelife.de

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#5
Liebe Nicola !
In keinster Weise ist es zu negativ Gedacht ,es ist so .Oft genug habe ich es jetzt mitbekommen ,auch denkt mein grosser Sohn genauso nur für sich.Nachdem wir einige Schicksale gesehen und Erlebt haben ,wurde bei uns darüber mehrfach Diskutiert,ich habe allen gesagt das ich niemals möchte das sie mich am Lebenerhalten sollen wenn mich das Wachkoma oder Ähnliche schwere Krankheiten einholen sollten.Er denkt da leider sehr Egoistisch und meinte immerzu ich gebe Dich doch nicht auf solange du Atmest bist du für mich da und ich werde es nie zulassen das man bei Dir Geräte oder Nahrung abstellt.Meine frage ist dann immer ,was würdest du denn mit mir machen wenn es mal so kommt?Seine antwort war dann sehr schockierend ,er sagte mir promt das er mich in ein Pflegeheim geben würde ,er würde mich immer besuchen aber mich Pflegen sei nicht sein Ding.Genauso würde er auch für Mike entscheiden ,denn er kann das nicht was wir alles tun ,er sieht sich nicht in der Lage sein Leben aufzugeben nur um einen aus der Familie zu Pflegen.
Das sehe ich ja ein, aber ich sehe nicht ein das man mich nur noch zu Übungszwecken und als Anschauungsmaterial für die Forschung sieht ,ich Lebe intensiv und gerne und wenn ich daran denke das meine Mobilität nur noch über einen Rollstuhl oder ein Pflegebett stattfindet ,dann graust es mich.

Erst vorige Woche rief die Ergo mich an ob sie wenn sie zu Mike kommt eine Praktikantin mitbringen dürfe,mir kochte alles innerlich denn ich bin der meinung mein Kind ist kein Museumsstück das man eben mal so zur schau stellt.Wenn man wirklich seine kenntnisse für die Ergoausbildung festigen will sollte man sich in Kliniken begeben und dort zuschauen.Eine Zeitlang hatte ich es zugelassen das die Logo eine Praktikantin mitbringen durfte,aber dann habe ich feststellen müssen das eigentlich kein grosses Interesse bestand den Patienten im ganzen kennen zu lernen.Ich habe es abgebrochen.Denn meiner meinung nach sollte man ,wenn man schon sehen will wie man Mit so einem patienten arbeiten kann,sollte man das gesamte Umfeld und ihn selber kennen lernen um auch zu lernen das der patient kein Ding ist sondern ein Mensch mit Gefühlen und ausstrahlung und eigenem willen.

Heute Die und morgen Der hat mich einfach mal angekotzt,stell dir mal vor du liegst im Garten und ständig bleibt einer am zaun stehen um dich zu begaffen.Das ist doch Grausig oder?

jetzt hab ich mal wieder genug Dampf abgelassen und hoffe das ich immer und ewig meine Stärke und Menschlichkeit behalte.Und du sowie die anderen hier ebenfalls.

Es grüsst dich Mike seine Mama Gaby
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