autobeförderung
#31
Absolut bei Dir, was du sagst über die Notwendigkeit.
Ohne Auto hätte ich schon lange aufgeben müssen.
Gesetzestexte, so schön und gutgemeint sie klingen mögen, scheitern regelmäßig an der Realität.
Hier herrscht ein Hauen und Stechen. So meine bittere Erfahrung, und nicht nur meine.
Es gilt in D in sublimierter Form das Recht des Stärkeren, nicht ganz so offensichtlich wie in Ländern Sudan oder Afganisthan, nur um Nuancen geringer auch hier in D, alles andere wäre naiv.
Es bestimmt schon der Geldbeutel über die Chancen im Leben. Wenn ich denen komme mit Teilhabe am Leben, die mein krankes Kind haben soll, dann kommen Lommentare wie: gib ihn ins heim und geh arbeiten, behörden lassen auflaufen.
Wenn man sich dann an gerichte wendet, aufgrund der behördenbescheide, die grob falsch sind, bekommt man entweder eine ablehnung von der justiz oder die verfahren werden zwar offiziell angenommen, aber dermaßen verzögert, dass jahre ins land gehen.

berücksichtigen muss man dabei halt auch, dass die pflege eines kindes nicht einfacher wird mit der zeit, sondern nach meiner einschätzung eher schwerer, aus unterschiedlichhen gründen.
das kostet viel kraft, die man an anderer stelle zb gegen behördenschikane und stigmatisierende armut nicht mehr in dem ausmaße zur verfügung hat.

Ich berichte, wie es weiter geht.

Liebe Grüße, Nikola

e
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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#32
Thema: Stadt Freiburg und Behinderte Menschen
Ein unendliches und sehr unerfreuliches Thema.

http://www.badische-zeitung.de/vogtsburg...32811.html

Lest euch das bitte mal durch. Mich würde eure Meinung interessieren.

Der Verein Mobil mit Behinderung (Website: http://www.mobil-mit-behinderung.de/cont...s/home.htm )
wurde mir von Bettina, der Website-Inhaberin hier, empfohlen.

Die waren auch sehr, sehr nett. Und nur durch deren Hilfe haben wir zu unserem Bus gefunden.
Ohne den würde gar nichts laufen, ich wäre schon lange verzweifelt und schwerdepressiv geworden.

Die Leute im Artikel lassen ihre Tochter in dieselbe "Schule" bringen und abholen, wie ich mein Kind geben muss.
Mit dem Unterschied, dass ich mein Kind mittags alleine holen muss. Der Bussuntenehmer ist noch nicht mal fähig, den völlig ungeeineten Rehawagen zu transportieren, d.h. ich habe das Monster zusätzlich zu meinem Kinderwagen im Auto. Alle Sitze sind für das Teil ausgebaut worden. Wenn ich jemanden mitnehmen will, muss ich den auf den Boden neben den 2 Kinderwägen, dem Hund bitten. Das kann ich noch nichtmal Familienmitgliedern zumuten, geschweige denn Bekannten oder Leuten, mit denen ich sozusagen geschäftlich zu tun habe.

Also, die bekommen die Transporte in und von der Schule von der Stadt Freiburg bezahlt. Das sind Summen, die immens sind.
Bei Gelegenheit frage ich die "Schule" mal, wieviel die Bussunternehmen in Rechnung stellen.
Ich hole mein Sohn selbst, die Leute von der "Schule" sind noch nichtmal fähig, den Monster-Rehawaqen mit raus ans Auto zu bringen. Und ich werde weder bezahlt, noch wird mir geholfen, eine geeignete Beförderungsmöglichkeit zu bekommen.
Jaja und von mir erwartet man natürlich selbstverständlich, dass ich mien Sohn mit meiner reinen Körperkraft ins Auto hiefe OHNE behinderterngerechten Umbau des Autos.
UND ich habe die Rechtsfolgen zu tragen, sollte ich auch unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden und mein Sohn sitzt nicht in einem speziellen Kindersitz. Den gibt es nicht, wie schon besprochen. Ich bin mit Haftstrafe bedroht in diesem Fall. DAS IST KEIN SCHERZ! Das ist die Wahrheit.

Selbstverständlich muss ich das alles einfach so hinnehmen. Auch die "Schule" juckt das nicht im Mindesten. Dass ich im Fall eines Unfalls die ganzen Rechtsfolgen zu meinen Lasten zur tragen habe..


Nicht falsch verstehen, die Familie ist schwer gezeichnet. Aber der Artikel ist schon verkürzend.
Die Argumente sowohl von der Stadt Freiburg, wie auch von Heinrich Buschmann vom MMB sind etwas schief, nicht wahr.
Was denkt Ihr?

Aber Anerkennung an Heinrich Buschmann vom MMB. Eine Kämpfernatur, bravo.

Tut mir auch leid, dass ich den Kontakt nicht gehalten habe, aber ich werde anderweitig mit viel zu vielen Verpflichtungen zugeschmissen, das ist nicht mehr schön.
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#33
Hier der Artikel kopiert Badische zeitung 31.Dez. 09


Ärger mit Landratsamt

Eltern kämpfen verzweifelt für ihre schwerstbehinderte Tochter
Rolf und Simone Herr aus Oberrotweil pflegen seit Jahren ihre schwerstbehinderte 9-jährige Tochter Hannah-Sophia. Jetzt müssen sie ihr Auto umbauen, um eine menschenwürdige Pflege weiterhin gewährleisten zu können. Doch das Landratsamt will dies nicht bezahlen.


Weihnachten ist das Fest der Hoffnung, doch bei Rolf und Simone Herr in Oberrotweil überwiegt ausgerechnet vor dem Fest die Hoffnungslosigkeit. Sie haben ohnehin ein hartes Schicksal zu tragen, denn ihre 9-jährige Tochter Hannah-Sophia ist schwerstbehindert. Das Mädchen kam mit einer partiellen Lissenzephalie zur Welt, einem selten auftretenden Gendefekt.

Er hat bei dem Mädchen eine Hirnentwicklungsstörung ausgelöst. Hannah-Sophia ist geistig und körperlich behindert, Epileptikerin, kann nicht sprechen und nicht sehen. Weil sie nicht laufen kann, ist sie an den Rollstuhl gefesselt. Rund um die Uhr muss sie betreut werden, was hauptsächlich durch die Eltern geschieht.

Im Frühjahr 2009 haben diese beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald den Antrag gestellt, den Einbau einer Hubplattform in ihrem Kombi-Pkw finanziert zu bekommen. Denn Simone Herr ist es nicht mehr möglich, ihre inzwischen über 30 Kilogramm wiegende Tochter aus dem Rollstuhl heraus alleine ins Auto zu heben.

Die Hubplattform, die rund 9000 Euro kostet, könnte die Mobilität für das Kind entscheidend verbessern. Doch das Geld dafür kann Familie Herr, in der der 43-jährige Vater Rolf Alleinverdiener ist, nicht aufbringen. Die Pflegekasse hat Tochter Hannah-Sophia in Pflegestufe 3 eingestuft. Sie erhält zurzeit den Höchstsatz des Pflegegeldes, 675 Euro im Monat. Hinzu kommen monatlich 120 Euro Blindengeld. Die Umrüstung des Autos der Familie Herr zu finanzieren, hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald jedoch abgelehnt. Auch nach zweimaligem Widerspruch beruft sich die Behörde darauf, dass gemäß den geltenden Sozialgesetzen eine Kostenübernahme nicht erfolgen könne. Familie Herr hat dagegen beim Freiburger Sozialgericht Klage eingereicht.


Mutter hat durch hohe Belastung einen Schaden an der Bandscheibe
Im Rahmen der Schulbeförderung wird die 9-Jährige täglich mit einem Spezialfahrzeug in die Freiburger Janusz-Korczak-Schule für geistig und mehrfach behinderte Kinder gefahren und am späten Nachmittag wieder nach Oberrotweil zurückgebracht. Hannah-Sophia reagiert sehr positiv auf Tiere, auch Wasser mag sie. Aber die früher oft mit der Mutter unternommenen Ausflüge im Familienauto zum Freiburger Mundenhof oder ins Schwimmbad sind inzwischen nicht mehr möglich. Ebenso wenig wie spontane Besuche bei Freunden oder Verwandten. Die dauerhaft hohe Belastung hatte bei der 42-jährigen Mutter einen Bandscheibenschaden zur Folge. Er verbietet es ihr, schwere Lasten zu tragen.

So kann die Familie mit dem Kind nur dann das Haus verlassen, wenn auch der Vater zu Hause ist. Der gelernte Gärtner ist bei der Freiburger Stadtbau beschäftigt, hat im Winterhalbjahr häufig Bereitschaftsdienst und dann zuweilen sehr unregelmäßige Arbeitszeiten. "Da ist es schwierig, Termine zu finden, um gemeinsam irgendwo hinzufahren", sagt Simone Herr. Arztbesuche, die häufig anfallen, müssen langfristig geplant werden. Weil Rolf Herr dann jedes Mal sein Kind ins Auto tragen muss, gehen viele Tage seines Jahresurlaubs für die Arztbesuche mit der Tochter drauf. Eine logopädische Therapie für Hannah-Sophia, zur Lockerung ihrer durch die Behinderung bedingten Verspannung von Ober- und Unterkiefer, musste auf Grund des Transportproblems abgebrochen werden.

Gegen die zweite Ablehnung des Widerspruchs des Landratsamtes, die Anfang November die Familie aus Oberrotweil wie einen Schlag traf, hat sie Klage eingereicht. Gerichtlich will sie feststellen lassen, ob ihr Antrag, die Umrüstung des Autos zu finanzieren, gerechtfertigt ist und daher vom Sozialträger übernommen werden muss. Der lehnt dies bislang mit der Begründung ab, der behindertengerechte Umbau könne nicht gewährt werden, weil das Kind verschiedene Fahrdienste des Landratsamtes in Anspruch nehmen könne. Dem Anspruch der schwerstbehinderten Hannah-Sophia "zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft" werde damit Genüge geleistet. Deshalb, so die Abteilung "Besondere Sozialdienste" des Landratsamtes, bestehe für die Familie Herr kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Umbau des Kraftfahrzeuges.

Die Auseinandersetzungen mit der Behörde sind zäh und sie zehren an den Nerven der Familie aus Oberrotweil. Besonders verärgert sind Simone und Rolf Herr darüber, dass das Landratsamt so unsensibel mit ihrem Antrag auf Unterstützung umgeht. "Wir fühlen uns abgekanzelt", bringt es Simone Herr auf den Punkt.

Ihr Mann Rolf verdeutlicht das an einem zweiten Beispiel aus dem Ablehnungsbescheid des Landratsamtes. Darin wird betont: "Anspruchsberechtigt ist das behinderte Kind. Bedürfnisse der restlichen Familie nach Mobilität und Flexibilität können bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden." Rolf Herr kann das nicht verstehen. Welchen Vorteil sollten er und seine Frau aus dem Umbau des Fahrzeuges haben, der nicht ihrem behinderten Kind dient? "Wenn Hannah-Sophia im Kombi mitfährt, wird aus dem 5-Sitzer ein 3-Sitzer, das ist doch kein Vorteil", empört er sich über die Sichtweise des Landratsamtes. Der Einbau der Hubraum-Plattform würde den Eltern nicht nur das Platzieren der 9-Jährigen im Pkw erleichtern, sondern Hannah-Sophia hätte vor allem an Mobilität gewonnen.

Das Landratsamt erkennt zwar an, dass sich die Lebenssituation des Kindes als sehr schwierig darstellt, verweist aber auf die "streng zu beurteilende sozialhilferechtliche Notwendigkeit". Durch sie sei eine Gewährung der Finanzierung des "begehrten Kraftfahrzeugumbaus nicht gegeben".

Die Familie Herr ist verzweifelt über diese Entscheidung, die sie nun anfechten will. Dazu hat sie sich der Unterstützung des bundesweit tätigen Vereins Mobil mit Behinderung (MMB) versichert, der seinerseits das Landratsamt schriftlich darauf aufmerksam gemacht hat, dass es mit seinem abschlägigen Bescheid gegen die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen (UN) verstoße. Sie wurde im Mai 2009 auch von der Bundesregierung anerkannt.


"Eltern von Hannah-Sophia werden quasi dafür bestraft, dass sie das Kind bei sich zu Hause betreuen"
Heinrich Buschmann, Vorsitzender des Vereins Mobil mit Behinderung.

Nach Auffassung des Vereins stimmt die deutsche Sozialgesetzgebung jedoch an vielen Stellen nicht mit der aus 50 Artikeln bestehenden UN-Konvention überein. Denn, so der MMB: "Die Regelwerke der deutschen Gesetzgebung stellen die Förderung der individuellen Mobilität immer in Verbindung mit einer zu erbringenden Leistung oder in Abhängigkeit von bestimmten Voraussetzungen. Den Erhalt und damit das Erreichen des Arbeitsplatzes oder die Gleichstellung mit einer, dem Erwerbsleben ähnlichen Tätigkeit, zieht sich wie ein roter Faden durch alle tangierenden Paragrafen", hält MMB-Vorsitzender Heinrich Buschmann dem Landratsamt in einem Schreiben vor. Die Förderung individueller Mobilität könne sich aber nur am persönlichen Bedarf orientieren. Aufgrund ihrer schweren Behinderung wird Hannah-Sophia nie in irgendeiner Form ins Arbeitsleben integriert werden können. Die darauf sich stützende Argumentation des Landratsamtes müsse in den Ohren ihrer Eltern wie Hohn klingen.

"Im Fall der Familie Herr liegt eine Soziallücke vor, die vom Sozialträger zu schließen ist", fordert Buschmann. Die Familie habe die Möglichkeit, ihre Tochter in eine Heimbetreuung zu geben, argumentiert er. Die dadurch anfallenden Kosten (bis zu 60 000 Euro im Jahr) müsse überwiegend das Landratsamt tragen, so sieht es das Gesetz vor. Das wäre ein Mehrfaches des Betrages, den die Behörde für die Pkw-Umrüstung zu zahlen hätte. "Die Eltern von Hannah-Sophia werden quasi dafür bestraft, dass sie das Kind bei sich zu Hause betreuen", kritisiert der MMB-Vorsitzende. Und er weist darauf hin, dass in vielen anderen europäischen Ländern in solchen Fällen dem Bedarf entsprechend entschieden werde.

Und selbst in Deutschland gebe es Behörden, die sich diese Betrachtungsweise zu Eigen gemacht haben. Buschmann nennt einen Fall, in dem das Landratsamt Emmendingen vor einiger Zeit unbürokratisch eine Mobilitätshilfe für eine schwerstbehinderte Frau finanziert habe.

Die Pressestelle des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald hat auf BZ-Anfrage mitgeteilt, dass sie Fragen zu diesem Fall derzeit nicht beantwortet. Der Sozialdatenschutz müsse gewahrt bleiben, außerdem handle es sich durch die Klage der Familie Herr um ein schwebendes Verfahren. Beides verbiete, gegenwärtig dazu Auskunft zu geben.

Um die gewünschte Mobilität für ihre behinderte Tochter doch noch zu erreichen, könnte Familie Herr bei Hilfsorganisationen und Stiftungen um Zuschüsse bitten. "Es soll Hilfe geben und es soll keine Ungerechtigkeit geschehen", meinen jedoch Simone und Rolf Herr. Zu Weihnachten wird sich dieser Wunsch noch nicht erfüllen lassen. Aber die Hoffnung, dass das Sozialgericht die Ablehnung des Landratsamtes aufhebt, will das Ehepaar noch nicht endgültig aufgegeben.


Und noch was von mir:

Kein Mensch scheint auf die Idee zu kommen, dass die Preise, die für den Umbau des Autos verlangt werden, völlig überteuert sind.

Das iBehindertenbusiness ist gut im Abkassieren. Das habe ich in den letzten 10 Jahren gelernt. Da werden Mondpreise für absoluten Schwachfug verlangt, und die Krankenkassen und ide Sozialdezernate zahlen ungeprüft.
Warum ungeprüft? Da gibt es Konnektions, nehme ich mal an. Korruption als Stichwort.

Bei Erwachsenen zahlt ein Umbau eines Autos bsp. die Krankenkasse, bei Kindern nicht. Begründung: Da sie ja nicht arbeiten gehen.

Ein Umbau geht locker in Dimensionen über 25.000 Euro.

Das die Leute sich nicht schämen, bei Behinderten die Hand aufzuhalten. Abkassieren was geht, ist deren Motto.

Das wird noch ganz böse enden, da die Kosten für behinderte Mitmenschen "der Gesellschaft" sehr bald zu teuer erscheinen werden. Auch die teuren Wachkomapatienten, der Wind wird drehen. Bald muss man sich rechtfertigen, sollte man nicht einwilligen in gewisse Maßnahmen. Die Unterhaltskosten werden für Normalverdiender nicht mehr zu bewältigen sein, Unterstützung von staatlicher Seite wird es bald nicht mehr ausreichend geben.

Um mich als Kassandra zu betätigen. Niemand kann sagen, er hätte es nicht gewusst.

Ich sehe das jeden Tag. Tatsächlich jeden Tag muss ich mich rechtfertigen, dass ich meinen Sohn pflege und "dem Staat auf der Tasche" liegen. Das wird mir so gesagt, das ist die traurige Wahrheit.
Ausgesprochene Vorhaltungen und stummen Vorwürfe, ja, richtiggehende Verachtung, die Leute sind ohne Gefühl, ohne Mitmenschlichkeit.

Dieselben Leute, die vor Ärzten buckeln.
Diese Ärzte, die da Koma meines Kindes zu verantworten hätten, wenn sie sich nicht aus Ihrer Verantwortung stehlen könnten.
Sie erkären sich nicht und sie zahlen nicht, was sie müssten. Sie sind unbehelligt.

Alle Kosten, die mein Sohn verursacht, sowie meinen Lebensunterhalt müsste die Haftpflicht des Arztes bezahlen - in voller Höhe.

Das wäre das einzig gerechte. Das auf die Sozialleistungen des Staates abzuschieben, ist tatsächlich nicht in Ordnung.
Ich bekomme die Sache ja noch nicht mal vor Gericht.
Grund: Ich kann die Gerichtskosten, die Anwaltskosten und die Kosten für die Gutachter nicht bezahlen.

Ich bin doppelt betrogen. Die manchmal ausgesprochene und meist unausgesprochene Verachtung der Gesellschaft wegen des Komas und meiner Pflege, und die fehlende Gerechtigkeit für mein Kind.
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Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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