Wie begründe ich am besten einen Widerspruch?
#11
Hallo,
wenn ich mich mal einmischen darf.....
so ein Schreiben würde ich niemals " mit freundlichen Grüßen"
sondern folgendermassen unterzeichnen:

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe in Erwartung Ihrer Stellungnahme ( gerne auch mit Fristsetzung! )
mit freundlichem Gruß
.......


und bloss nicht vergessen, davon eine Kopie zu behalten!
Sollte Keine Reaktion erfolgen, hat man immer noch was in der Hand!

Liebe Grüße
Bea
Wenn Du glaubst, es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
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#12
Hallo Sonya,

nun, jetzt heißt es, zu kämpfen. Da die Unterlagen bereits beim MDK waren und dieser nach Aktenlage kein ausreichendes Rehapotential erkennen konnte, kannst du jetzt versuchen (nachdem du fristgerecht und formlos Widerspruch eingelegt hast) einen Arzt zu finden, der in der Widerspruchsbegründung ein Rehapotential darstellt. Unterstützt die Klinik, in der dein Vater derzeit ist, den Rehaantrag ? Wenn nein, ist das leider zusätzlich schwierig, denn die Klinikärzte werden bald auf Entlassung drängen.

Wird der Widerspruch dann erneut abgelehnt, hilft im Prinzip nur noch die Klage vor dem Sozialgericht (die für den Kläger immer kostenlos ist). Das Gericht wird dann ein weiteres ärztliches Gutachten einholen, um entscheiden zu können, ob die Ablehnung rechtens ist oder nicht. Dies kann dann jedoch leider alles recht lange dauern.

Nochmal mein Tipp: lege formal Widerspruch ein und versuche dann, in persönlichen Kontakt mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse zu kommen. Schildere die Problematik und die dramatischen Folgen für deinen Vater, wenn er keine Raha bekommt. Hier kannst du auch die Probleme schildern, die Gaby als Begründungen genannt hat, ich würde aber eher abraten, diese pflegerischen Problematiken als schriftliche Widerspruchsbegründungen zu nutzen. Die schriftliche Widerspruchsbegründung, die man auch nach dem formalen Widerspruch nachreichen kann, muss ein kompetenter Facharzt schreiben, der das vorhandene Rehapotential fachlich und genau beschreiben kann.

Ich wünsche dir viel Erfolg,
Ralf
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#13
Hallo gaby, ralle, und bea...

ich danke euch für die argumente und werde sie so weit wie möglich übernehmen..

zu ralle: mein vater liegt nicht in der klinik sondern im Pflegeheim...

ich hoffe ich werde damit glück haben

lieben gruß bis dann
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#14
Liebe Sonja,
es hat wohl dieses Jahr eine Änderung im Bereich der Rehagesetzgeung gegeben, die in meinem SGB nicht enthalten ist, da ich es Anfang des Jahres gekauft habe.Ich habe das heute zufällig in einem Gespräch erfahren. Ich hoffe, Du hast das was ich Dir dazugeschrieben habe nicht für Deinen Widerspruch verwendet. Also nochmal es tut mir wahnsinnig leid, dass ich mich hier eingemischt habe und ich werde für die Zukunft dazulernen und mich wieder zurückhalten. SORRY, SORRY, SORRY! Ich hoffe wirklich, dass Du Dich ausschließlich auf die kompetenteren Menschen hier und ihre Ratschläge berufen hast. Weiterhin alles Gute für Dich und viel Erfolg.
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#15
Mein Gott, das kann doch passieren. Niemand ist perfekt. Woher sollst Du das denn wissen?
Wenn niemand mehr postet, weil er Angst hat was falsches zu schreiben, können wir alle Foren im Internet dicht machen. Du wirst überall Laienwissen finden, aber alleine das jemand sich überhaupt die Mühe macht etwas extra für jemand anderes nachzuschlagen gibt einem doch Mut. Wer tut sowas denn normalerweise ohne Geld zu verlangen? Ausserdem kann Laienwissen auch oft "richtiger" sein als Fachwissen einfach weil der Fachmann es nur erlernt und nicht erlebt hat.

Grüße

Ginome
liebe Grüße

Ginome

Tipp
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#16
Hallo Ginome,
danke für Deine Worte, dass hat mir echt zu schaffen gemacht und Du hast mich ein wenig aufgebaut. Das traurige ist nur, ich bin angehende Sozialpädagogin. Ich werde zwar sicher nie in der Rechtsberatung tätig sein, aber trotzdem gibt mir das zu denken.

Ich wünsche Dir alles Gute, liebe Grüße Meike
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