Lebensrecht für Komapatienten / Bioethik-Konvention
#1
Bioethik-Konvention ist für mich ein rotes Tuch. Ärzte, Forscher und Staat wollen hier nicht nur an Leib und Leben von Wachkomapatienten, sondern in Zukunft an die Rechte sämtlicher nichteinwilliungsfähiger Menschen !!! Hier steht nicht nur der Tod durch verhungern zur Debatte, sondern auch unfreiwillige Organentnahme und Verwendung als Versuchskanninchen.

Dr. Zieger hat hierzu wieder einen wirklich interessanten Vortrag gehalten, den ich gefunden habe. Er hat dort recht treffend die Problematik dargestellt. Ein wirklich lesenswerter Bericht.

Im unten dargestellten Auszug bringt er alles eigentlich auf einen Punkt :

Zitat:Eine besondere Bedrohung besteht in der bioethischen Debatte, wenn über Nützlichkeit statt Würde von Komapatienten gestritten wird: Sie werden zum „Zankapfel“ der Nation, wenn es um die Kosten geht. Sie werden zu Vorreitern für immer neue bioethische Tabubrüche durch eine Aufweichung des Tötungsverbotes und die Freigabe zu fremdnützigen Forschungszwecken - wie bekanntlich in der sog. Bioethik-Konvention vorgesehen, die Deutschland noch nicht unterzeichnet hat:
Bericht von Priv.-Doz. Dr. med. Andreas Zieger
Quelle : Der komplette Bericht

Gottlob hat Deutschland die Konvention bislang noch nicht unterzeichnet und ich hoffe daß dies auch so bleibt.
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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#2
Ich will ja nicht unken.. aber nach der nächsten Bundestagswahl wird das wohl unterschrieben werden lächeln"

Und es trifft nicht nur Apalliker, sonder jegliches "unwertes Leben". Also auch geistig Behinderte, psychisch Kranke und alle anderen, die sich nicht wehren können >.<

Irgendwie fühle ich mich ins Dritte Reich versetzt <.<
liebe Grüße

Ginome

Tipp
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#3
Es ist unglaublich, was trotz unserer Vergangenheit mit Hilfe Wortneuschöpfungen doch so alles diskutierbar wird und gehalten wird.
Ab wann ist ein Leben lebenswert und ab wann wird es unwürdig?
Die Diskusionen könnenvon Unbetroffenen so vom grünen Tisch doch gar nicht beantwortet werden. Die haben zwar eine Meinung, aber ohne fundiertes Wissen. Jetzt kommt die Frage : Wer hat ein tiefes Wissen?Klar, die Betroffenen, deren Anhgehörige und eventuell ein bißchen die Therapeuten.
Die Angehörigen werden aber mit so viel Schreibkram übermüllt, das ihnen die Pflege schon schwer fällt, geschweige denn sich auch noch intensiv um politische geschen kümmern und tätig werden können. UND DIE Betroffenen, tja, schön sie könnten etwas sagen! Also holt alle aufgewachten Wachkoma-Patienten vor und lasst die berichten.

Tschuldiung, aber da geht mir die Galle hoch!
Gruß Penot
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#4
Zitat:Original von Penot
Also holt alle aufgewachten Wachkoma-Patienten vor und lasst die berichten.

Möchte in dem Zusammenhang nochmal auf den Post von Ginome aufmerksam machen !!!

Die zielen nicht nur auf Wachkoma-Patienten ab - sondern allgemein auf nicht einwilligungsfähige Personen also auch z.B. schwere geistige Retardierung, schwerer Autismus, schweres Downsyndrom, fortgeschrittene Altersdemenz, etc.

D.h. sie wollen eigentlich allen "entmündigten", nicht sprechenden oder schreibenden Personen an den Kragen !!!!

Entschieden wird hier auch nicht nach lebenswert oder nicht sonder eher nach wirtschaflich oder nicht - frei nach Hitler - weg mit unnützen Fressern Groar !

Die Wachkoma- und Komapatienten sind nur das Aushängeschild, da die obendrein von vielen zusätzlich als "lebensunwert" oder anders ausgedrückt "arme Kreaturen die Tod besser dran wären" angesehen werden !!!!

Die Bioethik führt uns wieder ins 3. Reich zurück - und wird erschreckender Weise in Ansätzen in anderen Ländern bereits praktiziert!

Schuld ist, daß behauptet wird das der o.g. Personenkreis angeblich Unsummen verschlingen würde - und somit schuld ist daß das Gesundheitssystem zusammenbricht.

Schuld sind auch die vielen Tierschützer, die Schimpansen und Co. langsam unbezahlbar machen.

Schuld ist ist Ignoranz vieler Menschen, die erst drüber nachdenken, wenn es sie selbst erwischt.

etc., etc. etc.

Wichtig wäre es viele Menschen von diesem Vorhaben richtig zu Informieren und dagegen anzugehen - aber dazu haben die Angehörigen meißt nicht die Zeit.

Einer der wenigen die sich dafür wirklich richtig stark machen ist Dr. Zieger.

Gruß
Bettina


Links zum Thema Bioethik-Konvention :
Neue Solidarität Nr. 5/1997
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
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#5
Bürgerkonferenz beschäftigt sich mit Bioethik

BERLIN (eb). Mit einer Klausurtagung zur Stammzellforschung ist eine Reihe von Bürgerkonferenzen des Max-Delbrück-Centrum am Wochenende in Berlin gestartet worden. Ziel ist, die Reaktion der Öffentlichkeit auf wissenschaftliche und politische Ansichten zur Bioethik zusammenzutragen.

Die 19 Teilnehmer der Konferenz wurden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. "Die Ergebnisse dieses Bürgerbeteiligungsverfahrens sind nicht repräsentativ im statistischen Sinne", sagte der Leiter des Projekts, Dr. Christof Tannert. "Sie sollen aber die bisher von Wissenschaftlern und Medien dominierte Diskussion um die lebensweltlichen Erfahrungen und Sichtweisen von Laien ergänzen und somit ein wichtiges und nicht überhörbares Element des gesellschaftlichen Diskurses werden."

Mitte März sollen die Ergebnisse der Konferenz als "Bürgervotum zur Stammzellforschung" dem Bundestag übergeben werden.

Quelle: Ärztezeitung vom 15.12.2003

Hm - was meint ihr dazu ??? Wenn ich das so lese hängen die sich einzig an der Stammzellforschung auf - und so wie es aussieht auch nur am ethischen Teil - und nicht an notwenigen Fortschritt.

Der Teil für die Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen bleibt scheinbar völlig außer acht.

Liebe Grüße
Bettina
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#6
Folgende Meldung habe ich heute in der Ärztezeitung gefunden. Ich schäume über vor Wut. Bin mal gespannt was Ihr davon haltet :


Klinische Studien an Kindern - da zögern viele Politiker
Prüfung muß nicht mehr nur für den einzelnen jungen Patienten von Nutzen sein / Gesundheitsausschuß berät über das Arzneimittelgesetz
BERLIN. Arzneimittelstudien an Kindern - dieses Thema sorgt schnell für erhitzte Diskussionen. Denn mit klinischen Studien an nicht-einwilligungsfähigen Kindern wird ein Tabu berührt. Mit der 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes, die heute abschließend im Gesundheitsausschuß des Bundestages beraten wird, werden enge Vorgaben für solche Studien formuliert.

Von Florian Staeck

Besonders umstritten dabei ist, daß eine Arzneimittelstudie mit dieser Patientengruppe künftig nicht zwingend dem betroffenen kranken Kind zu Gute kommen muß - die Studie soll - so heißt es im Gesetzesentwurf der Regierung - nur für die "Gruppe der Patienten, die an der gleichen Krankheit leidet wie die betroffene Person, mit einem direkten Nutzen verbunden sein". Dieser Passus zur Gruppennützigkeit in Paragraph 41 des Entwurfs dürfte in der heutigen Ausschußberatung des Bundestags für Diskussionen sorgen.

Kritiker fürchten, daß ethische Standards unterlaufen werden
Denn alle Akteure bewegen sich in einem ethischen Zwiespalt: Befürworter der Neuregelung beklagen den Mangel an Arzneimitteln, die für Kinder geeignet und an Kindern getestet wurden - mit den unvermeidlichen Risiken für die Patienten wie für die zumeist off-label-verordnenden Ärzte. Kritiker dagegen sehen in der Regelung einen Rückschritt hinter bislang als unverbrüchlich geglaubte ethische Standards, wie sie zum Beispiel im "Nürnberger Kodex" von 1947 formuliert sind.

Dieses Kommuniqué, das anläßlich der Nürnberger Ärzte-Prozesse verfaßt wurde, startet mit dem Satz: "Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich." Bei der Anhörung der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" zur AMG-Novelle Ende Januar sprach denn auch das Kommissariat der deutschen Bischöfe in seiner Stellungnahme "nicht nur von einer graduellen Erweiterung der Möglichkeit klinischer Prüfungen, sondern von einem Paradigmenwechsel". Die "grundlegenden Bedenken" der Bischöfe können auch dadurch nicht ausgeräumt werden, "wenn nur minimale Risiken und Belastungen für den Patienten zugelassen werden".

Die Enquete-Kommission, so die Mitglieder in einer gemeinsamen Stellungnahme, fürchtet, daß "der Begriff der Gruppennützigkeit in dieser allgemeinen Formulierung zu einer schleichenden Ausweitung der Forschungspraxis führen könnte".

Enquete macht sich für eng definierte Ausnahmen stark
Die Enquete schlägt stattdessen eine "eng definierte Ausnahmeregelung" vor, in dem die Möglichkeit der Arzneimittelprüfung an Kindern eingeräumt wird. Dabei, so die Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Dr. Marlies Volkmer, soll verlangt werden, daß die Arzneimittel-Prüfung für das Kind mit "minimalen Risiken und minimalen Belastungen" einhergeht. Was darunter zu verstehen sei, solle beispielhaft im Gesetz dargelegt werden, fordert Volkmer.

Nachbesserungen am Regierungsentwurf fordert auch die Union. Werden Arzneimittelstudien "verblindet", um die wissenschaftliche Aussagefähigkeit zu kontrollieren, dann ist eine Gruppe von Patienten erforderlich, die nur Placebo erhält. "Wird künftig kranken Kindern, die nicht einwilligen können, bei Studien die erprobte Standardtherapie vorenthalten", fragt Hubert Hüppe, CDU-Parlamentarier und Vize-Vorsitzender der Enquete. Das Bundesgesundheitsministerium sieht an dieser Stelle keinen zusätzlichen Regelungsbedarf. Hüppe dagegen fordert Korrekturen an der Regierungsvorlage. Es gehe nicht an, daß eine solche Frage künftig in das "Ermessen einer Ethikkommission gestellt ist".

Änderungen zeichnen sich auch beim Arztvorbehalt ab. Bislang schreibt das Gesetz vor, daß der Leiter der Klinischen Prüfung (LKP) ein Arzt sein muß. Diese Vorgabe ist im Entwurf der Novelle, wie auch in entsprechenden Richtlinien der EU, nicht enthalten. Die SPD-Abgeordnete und Ärztin Dr. Marlies Volkmer will diese Vorschrift beibehalten. Es sei EU-rechtlich durchaus möglich, in Deutschland ein höheres Schutzniveau für die Probanden festzuschreiben, sagte Volkmer der "Ärzte Zeitung". Ebenso ihr SPD-Kollege Dr. Wolfgang Wodarg. Der Arzt argumentiert: "Das Risiko, das sich beim Verblinden einer Studie ergibt, sollte auch ärztlich verantwortet werden."

Ganz anderen Änderungsbedarf an der Regierungsvorlage hat hingegen die Deutsche Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin geltend gemacht. In einem offenen Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder mahnen sie, die AMG-Novelle müsse auch den bürokratischen Aufwand bei Arzneistudien senken. So sollten zum Beispiel Prüfvorhaben nur noch durch eine Ethik-Kommission bei multizentrischen klinischen Prüfungen bewertet werden. Die "aufwendige" Einbeziehung lokaler Ethik-Kommissionen soll dagegen entfallen.

Dem widerspricht der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in einer Stellungnahme: Die Prüfarbeit der lokalen Ethik-Kommissionen dürfe nicht unterschätzt werden, heißt es dort. Die bisherige Praxis stelle keinen "Standortnachteil im wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Wettbewerb der forschenden Industrienationen dar", betont der Arbeitskreis. "Das Gegenteil ist der Fall."
Ärzte Zeitung, 10.03.2004

Empörte Grüße
Bettina
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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#7
So sorry aber dazu fällt mir leider gar nichts mehr ein außer "her mit den Gewehren und rauf auf die!!!"
JustinNKH
Das Leben kann so schön sein, wenn man das beste daraus macht!
Das hat uns unser Justin gelehrt.


HP´S:
http://www.justin-nkh.de
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#8
hallo,

in den beiträgen oben sind die themen etwas durcheinander gewürfelt, aber ein rahmen ist ja doch vorhanden. da ich nicht extra ein neues thema eröffnen will, hänge ich mal einen etwas erhellenden bericht daran an.
ich fand in der "zeit" letzter woche einen anstrengenden, aber interessanten artikel. nur für jene, die sich trotz der Schwere des Themas mit aktiver sterbehilfe - (segen oder fluch?) - dennoch beschäftigen wollen, auch um auf der höhe der diskussion in politischer hinsicht zu sein, stelle ich ihn mal ein.
aus gewisser erfahrung kann ich dem journalisten in der einschätzung der deutschen verhältnisse ziemlich zustimmen, ist meiner ansicht nach reell beschrieben.

hier der artikel : http://www.zeit.de/2007/49/Sterbehilfe

»Es ist dann schon so, dass man Eindrücke sucht, wo man denkt, vielleicht leidet der, wo man ihm dann wieder zehn Milligramm Morphin gibt«, sagt ein Arzt, der täglich auf einer Intensivstation Dienst tut. Morphin unterdrückt nicht nur Schmerzen, es lähmt auch den Atemreflex. »Drei, vier, fünf Mal, dann verliert der auch die Lust zu atmen.« Im Übrigen: »Keiner kann mir was beweisen, wenn ich auf einer Intensivstation mal eine große statt einer kleinen Ampulle Morphin gebe."
(...)
In den Niederlanden allerdings muss zuvor ein Staatsanwalt sein Plazet geben; ein zweiter, unabhängiger Arzt muss der Entscheidung zustimmen, ebenso die Eltern, denen auch nach dem Tod ihres Kindes ein Psychologe zur Seite steht. In Deutschland entscheidet im Zweifel der Chefarzt.
(...)
»Wir streiten uns auf der Intensivstation jeden Tag über mindestens drei Patienten, wo alle sagen, das ist Quatsch, und die Frage ist nur, ob der noch zwei Monate daliegt oder zwei Wochen«, sagt der Arzt. »Und wenn dann der eine Dienst hat, ist es in dem Moment vorbei, und wenn der andere Dienst hat, geht das noch vier Wochen so weiter.« Letzteres geschehe vor allem bei Privatpatienten – »wenn sie tot sind, kann man sie nicht mehr abrechnen«. Med


editiert: verzeihung, liebe moderatorinnen, jetzt sehe ich, dass ihr über die so genannte bioethik- kommission und ihre arbeit gepostet hattet, oberflächlich, wie ich nun mal manchmal lese. also, wie soll ich sagen, diese kommision ist aufgelöst und die themen greifen ineinander, ich lasse es mal stehen, so kommen eure gedanken auch nochmal schön zur geltung.
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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