kennzeichnung behindertenbegleithund
#17
Hi Ginome

Klar ist das die Aufgabe eines Behindertenbegleithundes.
Aber es gibt kein Einheitliches Gesetz. Klar sollte das ein
ausgebildeter Trainer machen. Aber es geht auch ohne da nicht
umbedingt für diese Hunde Erleichterungen gibt. Für Blindehunde
sind sie Gestzlich fest gelegt.
*** aus einem Speziellen Forum Heraus kopiert**
Im Gegensatz zum "Blindenführhund" hat der "Behindertenbegleithund"
keine besondere Rechtsstellung (z.B. finanzielle Vorteile bei Kauf- und
Haltung des Hundes, Mitnahme an sonst für Hunde verbotene Orte).

Und gerade wegen des letztgenannten Grundes ist eine Decke, die die
Eigenschaft des Hundes erkennen lässt, sinnvoll. Auch wird mit der
Kennzeichnung deutlich gemacht, dass der Hund einen gewissen
Ausbildungsstandard hat, der diese Ausnahmen zulässt.

Dieses trifft, wie eingangs schon geschrieben, auf den
Behindertenbegleithund nicht zu, da es aufgrund der unterschiedlichen
Behinderungseinschränkungen keine allgemein verbindliche Prüfung
gibt (geben kann). Deswegen kann meiner Meinung nach Deine
Freundin dem Hund die Weste anlegen. Sie muss sich nur darüber klar
sein, dass es keinerlei rechtliche Folgen für Sie, den Hund und die
Umwelt hat.

Ergänzende Hinweise kannst Du aber auf der Seite http://www.behindertenbegleithund.de herauslesen.

*******

Auch ist es wie schon gesgat Sache der Stadt
Ich muss erlich sagen das gerade DU, LEO als Hergelaufenen KÖTER bezeichnest finde ich sehr Traurig.
Denn Du weist das Leo mir schon seit Jahren Hilft im sinne das er mir die
Waschmaschine ausräumt, mir ggf. auch beim Socken ausziehen.
Sowie hebt er mir meine Handschuhe und meinen Schlüssel auf fals dieser mir aus dem Rollstuhl fällt.

Denn DU müstest es eigentlich besser wissen. hier noch ein Paar Kopien
von verschieden Städte Seiten wann die Ihre Ermaßigungen geben.
ES ist abhänig von der GEMEINDE habe ich oft genug gesagt.

Auch werden hier diese hunde oft anders bezeichnet.
*(Hunde zum Schutz und zur Hilfe von Hilflosen Personen)*
*****
Hundesteuer Recht und Gesetz Bayern
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl oder H sind in vielen
Gemeinden von der Hundesteuer befreit. Da die Hundesteuer eine
kommunale Steuer ist, kann es hier örtliche Unterschiede geben.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Stadt Gescher
Steuerbefreiung
1.) Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Gescher aufhalten, sind für diejenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer
Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die Hunde in
einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden
oder von der Steuer befreit sind.

2.) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich zum Schutz und
der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
Sonst hilflose Personen
sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.


Stadt Braunschweig
Hundesteuer Ermäßigung/Befreiung
Ermäßigung / Befreiung der Hundesteuer
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag eine
Hundesteuerermäßigung oder –befreiung gewährt werden.

Steuerbefreiung wird beispielsweise für das Halten von Hunden gewährt, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser
Personen unentbehrlich sind. Das sind insbesondere solche Personen,
die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.

STADT BREMERHAVEN

Befreiung von der Hundesteuer
Wer kann eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen?

Eine Hundesteuerbefreiung wird gewährt für das Halten von:
1. Blindenführhunden
2. Hunden, die ausschließlich für den Schutz und die Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen im Sinne des
Schwerbehindertenrechts benötigt werden

Bitte eine Fotokopie des Schwerbehindertenausweises, in dem das Merkmal "H" (=hilflos) eingetragen sein muß, vorlegen!

STADT HAMBURG
Steurermäßgungen in der Hundesteuer sind in Hamburg unter folgenden Voraussetzungen möglich
• Schwerbehinderung von mind. 50 v. H.

STADT IDSTEIN

§ 6 Steuerbefreiungen
(1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst
hilfloser Personen dienen.Sonst hilfloser Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den
Merkzeichen ”B”, ”BL”,”aG” oder ”H” besitzen.
(2) Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für
a) Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich
für die Bewachung von Herden verwendet werden.

SO nun hoffe ich das ihr gemerkt habt das es nich einfach gesagt werden kann.

Ciao Michaela

PS: DIE KEINEN DA HER GELAUFENEN KÖTER HAT.
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
sigmund freud und seine hunde (-; - von ursel - 26.02.2006, 16:32
[Kein Betreff] - von JustinNKH - 07.03.2006, 02:58
[Kein Betreff] - von Sedolin - 07.03.2006, 12:10
[Kein Betreff] - von JustinNKH - 10.03.2006, 23:58
[Kein Betreff] - von JustinNKH - 18.10.2006, 10:17
[Kein Betreff] - von ursel - 24.10.2006, 07:18
[Kein Betreff] - von Michaela - 12.02.2008, 00:00
[Kein Betreff] - von helbrezia - 13.02.2008, 08:21
[Kein Betreff] - von Michaela - 18.02.2008, 00:29
[Kein Betreff] - von GinomeGelati - 18.02.2008, 01:36
[Kein Betreff] - von helbrezia - 19.02.2008, 08:21
[Kein Betreff] - von Michaela - 19.02.2008, 11:36
[Kein Betreff] - von GinomeGelati - 19.02.2008, 18:12
[Kein Betreff] - von Michaela - 20.02.2008, 00:42
[Kein Betreff] - von GinomeGelati - 20.02.2008, 01:33
[Kein Betreff] - von ursel - 20.02.2008, 11:05
[Kein Betreff] - von Michaela - 20.02.2008, 14:34
[Kein Betreff] - von GinomeGelati - 20.02.2008, 15:32
[Kein Betreff] - von Michaela - 20.02.2008, 17:52
[Kein Betreff] - von Michaela - 20.02.2008, 22:12
[Kein Betreff] - von Michaela - 04.03.2008, 22:00

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste