Sondenkost bald keine Kassenleistung mehr ?
#1
Der gemeinsame Bundesausschuß will künftig Sondennahrung und (was m.E. noch viel schlimmer ist) "Zubehör" (z.B. Überleitsysteme) als Kassenleistung streichen. Das würde für unzählige "Ärzteopfer" die unwissend von der Sondenkost abhängig gemacht wurden, eine gigantische finanzielle Mehrbelastung bedeuten. Viele könnten es sich nicht mehr leisten Ihre Angehörigen zu ernähren.

Gemeinsamer Bundesausschuss legt klare Regelung zur Verordnungsfähigkeit von künstlicher Ernährung für ambulant betreute Patienten vor

Ein Interessanter Kurzbericht darüber kam am 07.03. in der Sendung WISO dort die Sendung vom 7.3.05 auswählen, Vorspulen auf ca. 41 min dann kommt der Beitrag. Video läuft im Media Player.

Das Bundesministerium für Gesundheit muss bis 8 Wochen nach dem Beschluss (15.2.) Einwände erheben! Das heißt im Klartext - nächste Woche ist die Frist um. Leider hab ich erst jetzt die ganze Tragweite mitbekommen, nun eilt es.

Beschwerdemails können an folgende Adressen geschickt werden.

Gemeinsamer Bundesausschuß

Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums

Email-Formular an das Bundesgesundheitsministerium:

Email-Formular an Ulla Schmidt oder per Brief (wozu keine Zeit mehr bleiben dürfte) an :

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung,
z.B. Frau Ulla Schmidt
Postfach 500,
53108 Bonn,
Fax: 0180 - 51 51 511 (0,12 € / Min.)

Wer keine Idee hat was er schreiben kann, der kann gerne meinen Text (siehe Dateianhang) benutzen und ggf. auf seine Bedürfnisse anpassen.

Empörte Grüße
Bettina


Angehängte Dateien
.txt   Sondennahrung.txt (Größe: 2,15 KB / Downloads: 312)
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
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#2
Das Bundesgesundheitsministerium hat nun hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Allerdings ist das ganze meines Erachtens SEHR gummimäßig abgefaßt. Wirklich sicher ist hiermit die Versorgung auf keinen Fall. Überhaupt keine Erwähnung findet hierbei das Zubehör und die Sonde selbst. Hierüber schweigt man sich scheinbar aus.
Vielleicht hab ich es ja auch falsch verstanden.
Lest selbst :

Sondennahrung bleibt Leistungsanspruch

Hier der Kommentar der Ärztezeitung, die das ganze ebenfalls vehement kritisieren :

Harte Kritik an Richtlinie zur Sondennahrung



Liebe Grüße
Bettina
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#3
So wie es aussieht, wird das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf wohl ablehnen. Das wäre dann wohl ein Sieg auf der ganzen Linie.

Gesetzentwurf gestoppt - Künstliche Ernährung bleibt Kassenleistung

Wie man sieht lohnt es sich sehr wohl zu protestieren !
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#4
Das Bundesgesundheitsministerium hat nun eine eigene Richtlinie bezüglich der Sondenkost erlassen.

Richtlinie des bmgs zur Sondenernährung

Also - ich finde diese Richtlinie auch nicht nennenswert besser als die Vorgabe des GB-A. Sicher wurden hier wieder einiges hinzugefügt, aber dennoch ist es nicht klar geregelt. Außerdem halte ich es für bedenklich, daß Sondenkost unter 1 kcal pro ml NICHT mehr bezahlt werden. Gerade jedoch kleine Kinder und auch Menschen mit sehr empfindlichem Magen sind auf diese Kost angewiesen.

Extrem wichtige Mittel bei Gabe von pürierter Kost anstelle der extrem teuren Sondennahrung werden weiterhin nicht bezahlt, da sie nach wie vor unter Nahrungsergänzungen eingruppiert wurden.

Sehr unbefriedigende Richtlinie.
____________________________________________________
Editiert am 13.09.2005
Die Stellungnahme des GB-A findet Ihr am Ende dieses Dokumentes :
Newsletter 08


Enttäuschte Grüße
Bettina
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#5
Wer trotzdem noch Probleme bei der Verordnung der Sondenkost hat, der findet hier vielleicht eine Hilfestellung :

Dokumentationsbogen unterstützt bei Ernährungstherapie
Neue Richtlinien erleichtern die Verordnung von enteraler Ernährung / Viele ältere Menschen sind bei Aufnahme in eine Klinik mangelernährt
FRANKFURT AM MAIN (nsi). Wenn ein Arzt eine Mangel- oder Fehlernährung diagnostiziert, die Diagnose gut dokumentiert hat und eine enterale Ernährung für medizinisch erforderlich hält, braucht er keine Regreßforderungen zu fürchten. Ein spezieller Dokumentationsbogen erleichtert Ärzten die Arbeit.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie und die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin haben gemeinsam den Dokumentationsbogen zur Mangelernährung für die Praxis erarbeitet. Darin werden der BMI, die Entwicklung des Körpergewichts und die tägliche Kalorienaufnahme eingetragen sowie schwere Erkrankungen.

Den Bogen hat Professor Cornel Sieber, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, bei einem Expertengespräch der drei Fachgesellschaften in Frankfurt am Main vorgestellt.

Je nach Fett-, Wasser- und Muskelanteil der Patienten hält Sieber eine Spannbreite des BMI zwischen 18 und 22 zur Orientierung für angemessen. "Wenn ein alter Mensch einen BMI von 18 hat, ist oft schon ein deutlicher Mangelzustand mit all seinen negativen Folgen erreicht", sagte Sieber.

Im Oktober ist eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinien des Bundesgesundheitsministeriums (BMGS) in Kraft getreten, in der die Verordnung von enteraler Ernährung flexibler geregelt ist als in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Die GBA-Richtlinie enthält eine Liste von Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen.

Die drei Fachgesellschaften favorisieren die Regelung durch das BMGS: Enterale Ernährung sei dann verordnungsfähig, heißt es darin, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährung nicht ausreichten. Enterale Ernährung und andere Maßnahmen seien, wenn möglich und nötig, miteinander zu kombinieren.

"Diese Formulierung macht deutlich, daß die enterale Ernährung so lange wie möglich nur ergänzend zur normalen Ernährung verordnet werden sollte", sagte Sieber.

Betroffen von Mangelernährung sind vor allem alte Menschen. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin sind 20 bis 40 Prozent der stationär aufgenommenen Kranken bei Einweisung in das Krankenhaus fehl- oder mangelernährt. Bei den über 75jährigen Menschen seien es sogar die Hälfte aller Patienten.

Der Dokumentationsbogen läßt sich beziehen über Professor Sieber unter: sieber@klinikum-nuernberg.de

Quelle : Ärzte Zeitung, 09.01.2006
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