Die neuen Krankentransport-Richtlinien
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Krankenfahrten zahlt die Kasse nur noch in wenigen Ausnahmefällen

Neues Verordnungsformular erfordert genaue Angaben / Keine abschließende Liste

NEU-ISENBURG (fst). Seit 1. Juli muß der Vertragsarzt neue Vordrucke beachten, wenn er eine Krankenfahrt verordnet. Die Änderungen sind eine Folge der jüngsten Gesundheitsreform.


Wann die Kasse die Transportkosten zum Beispiel für das Taxi übernimmt, ist detailliert festgelegt. Foto: dpa
Am 22. Januar hatte der Gemeinsame Bundesausschuß von Ärzten und Krankenkassen die Krankentransport-Richtlinie geändert, die seit dem Jahr 1992 unverändert geblieben ist. Damit setzte das Gremium die gesetzlichen Vorgaben in Paragraph 60 des Gesundheits-Modernisierungs-Gesetzes um (siehe Kasten).

Bis Ende vergangenen Jahres haben die Krankenkassen Fahrten zur ambulanten Behandlung in Härtefällen übernommen. Mit dem Reformgesetz ist dies grundsätzlich nur noch nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse möglich. Gezahlt werden die Kosten von der Kasse nur noch "bei zwingender medizinischer Notwendigkeit und in besonderen Ausnahmefällen".

Möglich ist der Transport zu Lasten der Kassen nur dann, wenn


die Therapie des Patienten über einen längeren Zeitraum eine hohe Behandlungsfrequenz erfordert. Als Indikationen hat sich der Ausschuß auf die Dialysebehandlung sowie die onkologische Strahlentherapie oder Chemotherapie geeinigt. Diese Liste ist aber ausdrücklich als "nicht abschließend" bezeichnet worden.
eine Erkrankung mit vergleichbarem Schweregrad und vergleichbarer Behandlungsintensität vorliegt.
der Patient dauerhaft in seiner Mobilität eingeschränkt ist und bei der Verordnung einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" vorlegt oder in die Pflegestufen 2 oder 3 eingestuft ist.
Seit Januar mußten sich Ärzte übergangsweise damit behelfen, die Begründung für die Verordnung auf einem Zusatzblatt zu ergänzen und an das alte Formular zu heften. Diese Zettelwirtschaft hat mit dem neuen Vordruck ein Ende.

Ärztezeitung vom 22.07.2004

Lest dazu auch die unten auf der Zeitung angegebenen Kommentare.
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