Katastrophe im Anmarsch / Unbdingt lesen
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Ärzte Zeitung, 18.12.2003

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"Heilmittel werden zielgerichtet verteilt"

Westfalen-Lippes KV-Vize Aubke würdigt neue Richtlinien des Bundesausschusses
DORTMUND (iss). Mit den neuen Heilmittel-Richtlinien wird eine sachgerechte Verwendung der auch in diesem Sektor knappen Ressourcen gewährleistet. Das erwartet Dr. Wolfgang Aubke, Vizevorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und Mitglied im Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen.

"Bei der Novellierung der Richtlinien ging es nicht um eine heckenschnittartige Kürzung der Leistungen, sondern eine zielgerichtete Verteilung der Mittel."

Gegen heftigen Protest von Therapeuten- und Patientenverbänden hatte der Bundesausschuß Anfang Dezember einstimmig eine Neufassung der Heilmittel-Richtlinien von 2001 beschlossen. Wenn das Bundesgesundheitsministerium sie nicht innerhalb der nächsten zwei Monate beanstandet, treten sie im ersten Quartal 2004 in Kraft.

Die aktuellen Richtlinien haben "dramatische finanzielle Auswirkungen", sagt Aubke im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". 2002 wurden die Richtgrößenvolumina bundesweit um 15,4 Prozent oder 800 Millionen Euro überschritten.

Die Krankenkassen seien nicht in der Lage gewesen, die vertraglich vereinbarte Begleitstudie zur Effektivität der einzelnen Therapien durchzuführen. Deswegen gibt es zunächst keine Regresse, das Haftungsrisiko für die Ärzte bestehe aber weiter. "Das Bundesgesundheitsministerium hat uns schon früh dazu aufgefordert, etwas gegen die Mengenentwicklung zu tun", berichtet Aubke.

Deshalb habe der Bundesausschuß den Heilmittelkatalog verschlankt. Zur Zeit sei er sehr unübersichtlich, es gebe allein 53 Diagnosen für das Bewegungssystem. "Das überblickt kein Arzt mehr." In den neuen Heilmittel-Richtlinien ist ihre Zahl auf sieben reduziert worden.

Zudem werden die Verordnungsvorschriften vereinfacht, so Aubke. Bisher sind verschiedene Kombinationen von Erst-, Folge- und Langfristverordnung mit jeweils unterschiedlichen Verordnungsmengen möglich. In Zukunft gibt es bei akuten Erkrankungen mit prognostisch kurzem Verlauf nur sechs Behandlungen. Bei schweren Erkrankungen mit einem langfristigen Verlauf sind 20, 30 oder 50 möglich.

Darüber hinaus kann der Arzt im begründeten Einzelfall auch langfristige Verordnungen ausstellen. Das Intervall zwischen den Behandlungsblöcken wird von sechs auf zwölf Wochen erhöht. Auch hier sind Ausnahmen vorgesehen, etwa bei Patienten mit Mukoviszidose.

"Es ist die ärztliche Aufgabe, über Einzelfälle individuell zu entscheiden", sagt Aubke. Der Vorwurf, die neuen Richtlinien führten zu einer reinen Listenmedizin, greife ins Leere.
Liebe Grüße aus Schneppenbach von
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Nachrichten in diesem Thema
Es bleibt positiv - von Sedolin - 16.12.2003, 01:24
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