28.01.2004, 10:34
Hallo Bettina,
diesen Artikel fand ich heute in der Ärztezeitung.
Ärzte Zeitung, 28.01.2004
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Kassen zahlen für Sondennahrung
BERLIN (eb). Trink- und Sondennahrung für Patienten, die künstlich ernährt werden müssen, können Ärzte auch nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Darauf weist der BVMed - Bundesverband Medizintechnologie hin.
Weiterhin gelte nach Paragraph 31 Absatz 1 Satz 2 SGB V, daß Trink- und Sondennahrung in medizinischen Ausnahmefällen nach Paragraph 92 SGB V zu Lasten der GKV verordnet werden können. Manche Ärzte zweifelten aber an der Verordnungsfähigkeit, weil in der Praxissoftware häufig die Meldung "Nicht rezeptpflichtiges Präparat" bei der Eingabe von Trink- und Sondennahrung erscheine.
diesen Artikel fand ich heute in der Ärztezeitung.
Ärzte Zeitung, 28.01.2004
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Kassen zahlen für Sondennahrung
BERLIN (eb). Trink- und Sondennahrung für Patienten, die künstlich ernährt werden müssen, können Ärzte auch nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Darauf weist der BVMed - Bundesverband Medizintechnologie hin.
Weiterhin gelte nach Paragraph 31 Absatz 1 Satz 2 SGB V, daß Trink- und Sondennahrung in medizinischen Ausnahmefällen nach Paragraph 92 SGB V zu Lasten der GKV verordnet werden können. Manche Ärzte zweifelten aber an der Verordnungsfähigkeit, weil in der Praxissoftware häufig die Meldung "Nicht rezeptpflichtiges Präparat" bei der Eingabe von Trink- und Sondennahrung erscheine.
Liebe Grüße aus Schneppenbach von
Annett - Mama (10/65)
Lutz - Papa (09/65)
Frank (08/90)
Laura (05/99)
Angelika (04/01)
Franziska ( 06/03)
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