08.09.2008, 22:19
also, ich habe mit meinem onkel gesprochen.
rechtlich gesehen ist es so: wenn die maßnahme KURZZEITUNG zur verhinderung von EIGENVERLETZUNG verwendet wird, bedarf es KEINER genehmigung.
ok, recht ist sicher nüchtern und ohne gefühle zu sehen, aber aus menschlicher sicht ist es für mich, entschuldigt bitte, unter aller sau.
edit: oops, das habe ich ja schon vor ein paar tagen geschrieben . sorry
rechtlich gesehen ist es so: wenn die maßnahme KURZZEITUNG zur verhinderung von EIGENVERLETZUNG verwendet wird, bedarf es KEINER genehmigung.
ok, recht ist sicher nüchtern und ohne gefühle zu sehen, aber aus menschlicher sicht ist es für mich, entschuldigt bitte, unter aller sau.
edit: oops, das habe ich ja schon vor ein paar tagen geschrieben . sorry