kennzeichnung behindertenbegleithund - Druckversion +- Wachkomaforum (https://www.wachkomaforum.de) +-- Forum: Wissenswertes (https://www.wachkomaforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Forum: Hilfsmittel (https://www.wachkomaforum.de/forumdisplay.php?fid=22) +--- Thema: kennzeichnung behindertenbegleithund (/showthread.php?tid=449) |
- helbrezia - 13.02.2008 Hi, ich wollte auch meinen Hund als behinderten Hund anmelden und hab dann auch eine Begleithundprüfung abgelegt. Unser Bürgermeister meinte dann, wenn ich nicht die behinderten Begleithundeprüfung habe geht das nicht. Hier noch einen Link http://www.therapiehunde-deutschland.de/therapie.html#einsatz Grüße Hel - Michaela - 18.02.2008 Hallo Hel Das ist komisch, denn es gibt keine Gesetzliche Prüfung, und somit könnte jeder Ihn ausbilden und sagen es ist ein BBH. Ich möchte zwar auch mit meinem Weitermachen aber aus dem Grund weil ich gern noch ein paar Kniffe kennen lernen möchte. Auch hast du fast überall das Problem das nur eigene Hunde und / oder nur Labardor oder Golden Retriver AUsgebildet werden. Ich würde da noch mal nach Haken er soll dir das Schriftlich geben, wo das steht, bzw in dem Abschnitt wo steht welche Hunde befreit sind, zb Wchhunde usw. DAS HABE ICH AUS EINEM ANDEREM FORUM (Behindertekinder) Hundesteuer wird mit folgenden Merkmalen befreit und gilt bundesweit. Befreiung für blinde, taube, sonst hilflose Personen (Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" im Schwerbehindertenausweis) Die Hundesteuer kann auf dem Postwege mit Beilage einer Fotokopie des Schwerbehindertenausweises beantragt werden. Dazu muss vorher ein Formular (für den jeweiligen Bezirk unter Google zu finden) ausgedruckt und ausgefüllt werden. Ich würde ggf mich einfach mal ganz dumm stellen und anrufen auf der Stadt und mir di eInfos Schriftlich zusenden lassen. Alles Gute Michaela - GinomeGelati - 18.02.2008 Zitat:Original von MichaelaDas ist falsch. Ein Behindertenbegleithund muss sehr wohl eine Prüfung bestehen und wird erst danach als Behindertenbegleithund anerkannt. Ausbilden darf ihn glaub jeder.. aber zwischen dürfen und können liegen Welten. Eine Freundin von mir bildet solche Hunde aus und führt sie auch durch die Prüfung. Daher weiß ich ausnahmsweise mal wovon ich spreche Was keiner Prüfung bedarf sind die sogenannten Therapiehunde. Wenn der Hund gut für Seele des Kranken ist bezeichnest ihn halt als Therapiehund.. juckt keinen. Vorteile haste dadurch aber afaik auch keine. - helbrezia - 19.02.2008 Hallo, da muss ich Ginome recht geben. Wir sind in Deutschland, da brauchst du für alles einen Nachweis. :] Mein Bürgermeister hat mir extra die Satzung gegeben wo das genau gestanden hat. Ohne ist nichts und eine Ausbidung (so hab ich gelesen) kostet 2000.-€ Daher haben wir die Begleithundeprüfung abgeleg, weil auch da eine Befreiung der Hundesteuer möglich ist. Gruß Hel - Michaela - 19.02.2008 Hi Bitte Wenn ihr das so meint, aber mir wurde mehr fach was anderes Gesagt. Mich würde die Satzung interesieren, denn Hier in meiner Statd REICHT es wenn es im SBA steht, ok mein Hund hat eine normale Begleithunde ausbildung, aber danach wurde nicht gefragt. Es wurde nur in der Befreiung gefragt, ob er für die Behinderten Person da ist. ( geholt wurde) Alles andere ist ok und es gibt Mehrere Städt die ich kenne wo das so läuft. Klar gibt es Prüfungen aber keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Die Ausbildungen sind meist noch Teurer ( odt weigern sich die Leute auch, Mischlinge usw auszubilden) Aber ich bin zZ eh drann mit meinem eine Weiterere Ausbildung zu machen. Ja den Therapie Hund gibt es auch aber der hat ganz andere aufgaben. Ciao Michaela - GinomeGelati - 19.02.2008 Ein Behindertenbegleithund muss viele Dinge können. Türen öffnen, Arzt rufen, Telefon bringen, beim An- und Ausziehen helfen und noch vieles mehr. Der Hund meiner Freundin zb ging Einkaufen, räumte die Spülmaschine ein und aus, brachte die Wäsche zur Waschmaschine.. brachte den Müll raus.. half ihr beim An- und Ausziehen.. rief den Arzt wenn es nötig war ect. Sie war auch mehrfach im Fernsehen *g* vllt hats ja wer gesehen Ein Therapiehund muss eigentlich nur nett aussehen.. der brauch noch nichtmal Erziehung. Er muss nur gut für die Seele des Betroffenen sein - fertig. Was Mischlinge betrifft: der Hund wird vor Beginn der Ausbildung getestet. Er muss ein ganz spezielles Wesen haben. Am besten eignen sich in der Tat Golden Redtriever und Lapradore, aber auch andere Rassen (oder auch Mischlinge) sind geeignet. Es kommt halt immer auf den Hund an. Meine Freundin hatte einen Rottweiler als Behindertenbegleithund dem armen wurde die Prüfung gleich nochmal schwerer gemacht xD scheiß Vorurteile xD Wenn das Wesen in Ordnung ist kann man jeden naja.. fast jeden Hund ausbilden. Naturgemäß dürfte es einem Chihuahua schwerfallen den Einkauf zu erledigen Michi, wenn Deine Stadt jeden hergelaufenen Köter als Behindertenbegleithund akzeptiert und damit steuerbefreit sind sie selbst schuld wenn kein Geld in die Kassen kommt o.O Ich mein.. da kann ja jeder kommen.. - Michaela - 20.02.2008 Hi Ginome Klar ist das die Aufgabe eines Behindertenbegleithundes. Aber es gibt kein Einheitliches Gesetz. Klar sollte das ein ausgebildeter Trainer machen. Aber es geht auch ohne da nicht umbedingt für diese Hunde Erleichterungen gibt. Für Blindehunde sind sie Gestzlich fest gelegt. *** aus einem Speziellen Forum Heraus kopiert** Im Gegensatz zum "Blindenführhund" hat der "Behindertenbegleithund" keine besondere Rechtsstellung (z.B. finanzielle Vorteile bei Kauf- und Haltung des Hundes, Mitnahme an sonst für Hunde verbotene Orte). Und gerade wegen des letztgenannten Grundes ist eine Decke, die die Eigenschaft des Hundes erkennen lässt, sinnvoll. Auch wird mit der Kennzeichnung deutlich gemacht, dass der Hund einen gewissen Ausbildungsstandard hat, der diese Ausnahmen zulässt. Dieses trifft, wie eingangs schon geschrieben, auf den Behindertenbegleithund nicht zu, da es aufgrund der unterschiedlichen Behinderungseinschränkungen keine allgemein verbindliche Prüfung gibt (geben kann). Deswegen kann meiner Meinung nach Deine Freundin dem Hund die Weste anlegen. Sie muss sich nur darüber klar sein, dass es keinerlei rechtliche Folgen für Sie, den Hund und die Umwelt hat. Ergänzende Hinweise kannst Du aber auf der Seite http://www.behindertenbegleithund.de herauslesen. ******* Auch ist es wie schon gesgat Sache der Stadt Ich muss erlich sagen das gerade DU, LEO als Hergelaufenen KÖTER bezeichnest finde ich sehr Traurig. Denn Du weist das Leo mir schon seit Jahren Hilft im sinne das er mir die Waschmaschine ausräumt, mir ggf. auch beim Socken ausziehen. Sowie hebt er mir meine Handschuhe und meinen Schlüssel auf fals dieser mir aus dem Rollstuhl fällt. Denn DU müstest es eigentlich besser wissen. hier noch ein Paar Kopien von verschieden Städte Seiten wann die Ihre Ermaßigungen geben. ES ist abhänig von der GEMEINDE habe ich oft genug gesagt. Auch werden hier diese hunde oft anders bezeichnet. *(Hunde zum Schutz und zur Hilfe von Hilflosen Personen)* ***** Hundesteuer Recht und Gesetz Bayern Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl oder H sind in vielen Gemeinden von der Hundesteuer befreit. Da die Hundesteuer eine kommunale Steuer ist, kann es hier örtliche Unterschiede geben. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde. Stadt Gescher Steuerbefreiung 1.) Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Gescher aufhalten, sind für diejenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der Steuer befreit sind. 2.) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich zum Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen. Stadt Braunschweig Hundesteuer Ermäßigung/Befreiung Ermäßigung / Befreiung der Hundesteuer Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag eine Hundesteuerermäßigung oder –befreiung gewährt werden. Steuerbefreiung wird beispielsweise für das Halten von Hunden gewährt, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind. Das sind insbesondere solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen. STADT BREMERHAVEN Befreiung von der Hundesteuer Wer kann eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Eine Hundesteuerbefreiung wird gewährt für das Halten von: 1. Blindenführhunden 2. Hunden, die ausschließlich für den Schutz und die Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts benötigt werden Bitte eine Fotokopie des Schwerbehindertenausweises, in dem das Merkmal "H" (=hilflos) eingetragen sein muß, vorlegen! STADT HAMBURG Steurermäßgungen in der Hundesteuer sind in Hamburg unter folgenden Voraussetzungen möglich • Schwerbehinderung von mind. 50 v. H. STADT IDSTEIN § 6 Steuerbefreiungen (1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.Sonst hilfloser Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen ”B”, ”BL”,”aG” oder ”H” besitzen. (2) Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für a) Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich für die Bewachung von Herden verwendet werden. SO nun hoffe ich das ihr gemerkt habt das es nich einfach gesagt werden kann. Ciao Michaela PS: DIE KEINEN DA HER GELAUFENEN KÖTER HAT. - GinomeGelati - 20.02.2008 Das mit dem "hergelaufenen Köter" war allgemein gemeint.. das war eigentlich deutlich aus meinem Post herauszulesen. Wenn zb Oma Erna durch ihre Diabetes einen Grad der Behinderung hat und einen Dackel besitzt ist das nicht wirklich ein Grund diesen Dackel steuerzubefreien. Wenn nun Stadt XY Dackel Waldi tatsächlich steuerbefreit, sry dann sind sie dämlich und verschenken Steuergelder. Es gibt diese Prüfung, und Hero zb hatte alle Vergünstigungen / Rechte wie ein Blindenführhund auch. Sie hatte auch diese Jacke.. da jeder im Ort den Hund kannte nahm sie diese nur mit wenn sie in eine fremde Stadt ging.. und auch dort - keine Probleme was die Anerkennung betraf. Sehen wir es doch mal so: es geht im Endeffekt um Geld. Um Geld was normalerweise jede Stadt benötigt. Wenn es nun tatsächlich Städte gibt, die ohne Nachweis Hunde steuerbefreien - schön, freut Euch. Es ist aber nicht die Regel - die Regel ist eher, daß die Städte auf einen Nachweis bestehen und es zb gar nicht witzig finden wenn man dann mit der Gesetzeslücke "Therapiehund" ankommt. - ursel - 20.02.2008 menno, nicht streiten Freiburg handhabt es folgendermaßen (schreibe mal den Bescheid ab) Hundesteuer BZ. 5.0102.627xxx.x Sehr geehrte Frau S., zu dem von Ihnen bereits zugesandten Anmeldeformuar zur Hundesteuer senden Sie uns noch für Ihren Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer als Nachweis in Kopie den Schwerbehindertenausweis Ihres Sohnes A. zu. Aufgrund des von Ihnen erbrachten Nachweises wird Ihrem Antrag auf Befreiung von der Hzundesteuer ab dem 01.06.200X entsprochen, da die dafür in § 7 der Hundesteuersatzung der Stadt Freiburg i.Br. geregelten Befreiungsmerkmale mit dem Merkzeichen "B", "aG" und "H" erfüllt sind. Da der Schwerbehindertenausweis Ihres sohnes bis Ende März 200X gültig ist, wird die Hundehaltung bis zu deisem Zeitpunkt und in jederzeit widerruflichen Weise von der Hundesteuer befreit. Die Befreiung gilt solange, wie das Tier dem Schutz und der Hilfe Ihres Sohnes dient,, längstens jedochbis zum Ablauf der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Jede Änderund die Auswirkungen auf die gewährte Befreiung haben kann, ist uns innerhalb von vier Wochen schriftlich anzuzeigen. Dem Schreiben beigefügt ist der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke. Mit freundlichen Grüßen, Frau Männer *** Seht es mal so, die Hürden sind mit den drei Kennzeichen B, aG und H sehr sehr hoch. Blind, gehbehindert und hilflos, im Klartext. Das ist niemand freiwillig. Steuern sind nicht gottgegeben, sondern eine manchmal etwas willkürliche Angelegenheit. Mit oben genanntem Schicksal ist es zumutbar für die Stadt, bei diesem Menschen nicht auch noch für den Hund abzukassieren. meine bescheidene Meinung. Viele Grüße, Nikola Maria - Michaela - 20.02.2008 Hi Nikola Das ist genau das was ich die ganze zeit sage, das das nicht einfach jeder mal so kann, und das es sache der Stadt ist. Aber ist mir jetzt auch egal da ich mich seit längerem da mit auseinander gestezt habe, habe ich mich sehr aus führlich bei verschiedenen Bereichen Erkundigt. ICH bin froh das Leo auf mein B im ausweis läuft da er mir eine Hilfe ist ob das andere so sehen oder nicht mir egal. Macht was ihr wollt ich kann nur sagen bei der Stadt nach fragen und sehen was die Stadt sagt. Es hat nix mit dem Ausdurck Therapiehund und zu bedeuten. Da dieses wieder etwas anderes ist. Ciao Michaela PS: Ginome ok wenn du sagst du hast LEO nicht gemeint in Ordnung. |