08.05.2004, 09:40
Chronisch Kranke sind von der Gebührenzuzahlung teilweise befreit. Hierzu muß jedoch vom Arzt eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Hier steht's :
Ein kleines Kreuzchen - kein großes Kreuz für Ärzte?
Weiche Definition für den Begriff "chronisch krank"
Eine Regel ohne Aufregung?
Schwer wiegend chronisch krank
Chronikerregelung und Krankentransportrichtlinien / Gemeinsamer Bundesausschuss
Also - da wir es jetzt endlich auch einmal erfahren haben - nix wie hin zum Arzt und die Bescheinigung ausfüllen lassen.
Hier steht's :
Ein kleines Kreuzchen - kein großes Kreuz für Ärzte?
Weiche Definition für den Begriff "chronisch krank"
Eine Regel ohne Aufregung?
Schwer wiegend chronisch krank
Chronikerregelung und Krankentransportrichtlinien / Gemeinsamer Bundesausschuss
Also - da wir es jetzt endlich auch einmal erfahren haben - nix wie hin zum Arzt und die Bescheinigung ausfüllen lassen.